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Filterpflicht für Baumaschinen: Schutz für Arbeiter und Anlieger

Ob Bagger, Radlader oder Planierraupen – Dieselabgase ältere Baumaschinen gefährden die Gesundheit von Arbeitern massiv. Wer als Bauarbeiter täglich in den Abgaswolken arbeiten muss, hat wissenschaftlichen Studien zufolge ein deutlich höheres Krebsrisiko. Auch die Anlieger einer Baustelle sind den Schadstoffen ausgesetzt. Um die Gesundheit von Bauarbeitern und Anwohnern zu schützen, macht Bremen bei Ausschreibungen von Bauleistungen künftig Rußpartikelfilter zur Pflicht. Um die kleineren Unternehmen finanziell nicht zu überfordern, ist eine zeitlich gestaffelte Regelung vorgesehen. Für Radlader, Kompressoren & Co. ist die Filterpflicht ab 1. Januar 2016 vorgesehen, für Bagger und Planierraupen ab 1. Juli 2016. Das geht aus einer Vorlage für die heutige Bau- und Umweltdeputation hervor. Dazu erklärt der Deputierte und wirtschaftspolitische Sprecher Ralph Saxe: „Bauarbeiter sind schon viel zu lange gezwungen, im Job ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen. Deshalb ist die Filterpflicht für Baumaschinen unumgänglich. Damit lässt sich der Ausstoß krebserregender Rußpartikel erheblich verringern. Wir müssen die Gesundheit der Arbeiter und auch der Anlieger von Baumaschinen schützen. Mit der zeitlich gestaffelten Regelung haben die Baufirmen genügend Zeit, sich darauf einzustellen. Wir achten darauf, kleine Firmen und ihre Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Die Bremer Regelungen sind eng an die Berliner Vorgaben angelehnt, die dort gemeinsam mit der Bauindustrie entwickelt wurden.“