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Betreuungsgeld-Mittel für Qualitätsverbesserung in Kitas nutzen

Das Betreuungsgeld der Großen Koalition ist verfassungswidrig. Das  Bundesverfassungsgericht hat der sogenannten ‚Herdprämie‘ mit seinem heutigen Urteil eine klare Abfuhr erteilt. Die Grünen-Fraktion fordert, dass der Bund die nun frei werdenden Mittel den Städten und Gemeinden für die Verbesserung der Qualität in den Kitas zur Verfügung stellt. Dazu erklärt der kinderpolitische Sprecher Matthias Güldner: „Das Betreuungsgeld ist für bildungsferne und ärmere Eltern ein finanzieller Notnagel, der gerade Kinder mit Förderbedarf von der Kita fernhält. Außerdem unterläuft es die eigenständige Existenzsicherung von Frauen und begünstigt so drohende Altersarmut. Zugleich ist das Betreuungsgeld eine unsinnige Subvention von Besserverdienenden. Gut, dass das Bundesverfassungsgericht dieser fatalen Fehlentscheidung eine klare Abfuhr erteilt hat. Das heutige Urteil bietet die Chance für eine moderne Familienpolitik des Bundes. Die Bundesregierung täte gut daran, die bisher ins Betreuungsgeld geflossenen Mittel den Ländern für Qualitätsverbesserungen in den Kitas zur Verfügung zu stellen. Davon würden die Kinder nachhaltig profitieren.“