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Beratungsstelle für Berufserkrankte wird verstetigt

Die dauerhafte Einrichtung einer Beratungsstelle für Berufserkrankte ist seit Jahren ein zentrales Anliegen der Grünen. Wie aus einer Vorlage für die heutige Sitzung der Gesundheitsdeputation hervorgeht, wird das bisher zeitlich befristete Beratungsangebot nun dauerhaft gesichert und soll zudem auf Bremerhaven ausgeweitet werden. Dazu erklärt Silvia Schön, in der Fraktion für das Thema ‚Asbest und Folgeerkrankungen‘ zuständig: „Wir sind froh, dass nun sowohl in Bremen die Beratungsstelle für Berufskrankheiten bei der Arbeitnehmerkammer dauerhaft abgesichert wird als auch in Bremerhaven künftig ein Beratungsangebot eingerichtet werden soll. Arbeit darf nicht krankmachen! Dennoch sind viele Beschäftigte und wegen der langen Latenzzeiten auch viele RuheständlerInnen aufgrund ihrer Arbeit erkrankt. Wenn Arbeit krank macht, sind Berufsgenossenschaften zur Entschädigung verpflichtet. Allerdings muss nach bestehendem Recht bewiesen werden, dass die Erkrankung tatsächlich durch die Arbeit verursacht wurde. Das fällt Betroffenen in der Regel aus folgenden Gründen schwer: Sie sind krank und benötigen in erster Linie medizinische Hilfe. Entsprechende Beweise aus den Betrieben sind häufig  nicht oder nicht mehr vorhanden - erst recht nicht, wenn die krank machende Arbeit schon viele Jahre zurückliegt. Betroffene beschäftigen sich oftmals zum ersten Mal mit schwierigen Entschädigungsrechtsfragen, wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit nach langer Zeit offenkundig ist. Deshalb benötigen sie Unterstützung. Daher ist eine Beratungsstelle wichtig.  Es darf nicht sein, dass Menschen, die besonders krank sind, besonders stark sein müssen, um ihr Recht zu erhalten.“