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Ausweitung des Wahlrechts: Bremen strebt Grundgesetz-Änderung an

Um hier lebenden EU-BürgerInnen das Wahlrecht zu den Landesparlamenten zu ermöglichen und DrittstaatlerInnen das kommunale Wahlrecht einzuräumen, soll der Bremer Senat entsprechende Initiativen für die Änderung des Grundgesetzes ergreifen und unterstützen. Unabhängig davon soll Bremen weiterhin alle Initiativen für die grundsätzliche Hinnahme des Doppelpasses mittragen. Das sieht der heute eingebrachte Antrag vor, den der Ausschuss ‚Ausweitung des Wahlrechts‘ der Bürgerschaft zur Abstimmung vorlegt. Die Fraktion der Grünen wird ihm zustimmen. Dazu erklärt der Bürgerschaftsabgeordnete und Ausschuss-Vorsitzende Hermann Kuhn: „Wer langfristig hier lebt, arbeitet und Steuern zahlt, muss auch die politischen Geschicke mitbestimmen dürfen. Von allen politischen Entscheidungen betroffen zu sein, selbst aber nicht wählen zu dürfen – dieser Zustand beschädigt die Demokratie. Wir wollen erreichen, dass alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen auch elementare demokratische Mitwirkungsrechte haben. Der Staatsgerichtshof hat in seinem ablehnenden Urteil zu unserem Gesetzesvorhaben mit dem Homogenitätsverbot des Grundgesetzes argumentiert, das dem Land Bremen eine eigene Ausformung des Demokratieprinzips verbiete. Die RichterInnen haben zugleich auf den Weg einer Änderung des Grundgesetzes verwiesen. Diese Grundgesetzänderung streben wir an, um die Ausweitung des Wahlrechts zu ermöglichen.“

Die CDU ist als einzige Fraktion gegen den Antrag des Ausschusses. Dazu sagt Hermann Kuhn: „Man kann den Fortschritt verzögern, aufhalten kann man ihn nicht. Erst hat die CDU uns in der Bürgerschaftsdebatte ‚Mutlosigkeit‘ vorgeworfen, weil wir nicht gleich eine Grundgesetzänderung versucht haben. Jetzt hält sie entgegen der Urteilsbegründung des Staatsgerichtshofes eine Grundgesetzänderung für unmöglich. Die Bremer CDU sollte den hier lebenden UnionsbürgerInnen und Menschen ohne EU-Pass offen sagen, dass sie ihnen das Wahlrecht für die Bürgerschaft bzw. Beiräte schlicht verwehren will.“