Verträge aushandeln - nicht brechen!

Zur heute auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung von Bayern und Hessen beschlossenen Klage gegen den Länderfinanzausgleich erklärt der finanzpolitische Sprecher Hermann Kuhn: „Was Herr Seehofer in Bierzeltmanier beschimpft, hat der bayrische Ministerpräsident vor einigen Jahren selbst mitverhandelt und unterschrieben. Nun wollen er und sein hessischer Mitwahlkämpfer die verabredete föderale Finanzordnung durch eine Klage aus den Angeln heben. Das ist schon an sich widersinnig. Wie der Stil, so die Absicht: Bayern und Hessen wollen sich aus der Pflicht stehlen, ihren Teil zum Auftrag des Grundgesetzes beizutragen - und der heißt: gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland herzustellen. Wer die gegenwärtig und bis 2019 geltende Finanzverfassung ändern will, der muss rechtzeitig vorher darüber neu verhandeln. Dazu muss spätestens nach der Bundestagswahl eine Föderalismuskommission III einberufen werden. Dabei wird natürlich auch der Ausgleich zwischen den Ländern und dem Bund neu untersucht werden. Dabei muss man sich aber insgesamt das Aufkommen und die Verteilung der Steuern ansehen und man muss auch die übrigen Finanzströme zwischen Bund und Ländern wie z.B. Verkehrsprojekte, Agrarförderung usw. einbeziehen. Nicht zuletzt müssen wir ab 2020 eine solidarische Regelung für die Altschulden finden, die ja in ganz unterschiedlicher Weise die Länderhaushalte belasten. Denn: Der Maßstab und das Ziel ist das Grundgesetz in seinem Auftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse zu garantieren.“