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Verbunddatei 'Gewalttäter Sport' rechtsstaatlich neu gestalten!

Mit einem gemeinsamen Antrag fordern die Bürgerschaftsfraktionen von Grünen und SPD, die Verbunddatei ‚Gewalttäter Sport‘ des BKA mit dem Ziel zu ändern, dass Personen darin nicht mehr zu Unrecht erfasst und über Jahre ohne ihr Wissen gespeichert werden. Für entsprechende Änderungen des Bundeskriminalamtgesetzes soll sich der Senat auf Bundesebene einsetzen.

Dazu erklärt Björn Fecker, innenpolitischer Sprecher der Grünen: „Es muss der Grundsatz gelten: Keine Speicherung ohne ausreichenden Grund. Es kann nicht sein, dass Fans ohne Schuldnachweis jahrelang als Gewalttäter gespeichert werden. Die Eintragungen in die Datei werden selbst dann oft nicht sofort gelöscht, wenn sich die Vorwürfe als haltlos erwiesen haben. Wir halten es für falsch, dass die Betroffenen nicht umgehend nach einem Eintrag in die Verbunddatei informiert werden und sich somit auch nicht rasch dagegen wehren können. Die Datei ‚Gewalttäter Sport‘ widerspricht in ihrer bisherigen Anwendung unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.“

Der innenpolitische Sprecher der SPD, Sükrü Senkal, erklärt: „Dieses willkürliche Sammeln von Daten durch die Behörden ist völlig inakzeptabel. Hier wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung  grundlegend missachtet. Die Tatsache, dass jeder Besucher bzw. jede Besucherin einer Sportveranstaltung Gefahr läuft, auf nicht absehbare Zeit in einer Gewalttäter-Datei zu landen, ist in einem Rechtsstaat schon abenteuerlich. Wenn das Ganze dann noch ohne Wissen der Person und ohne konkreten Verdacht geschieht, ist das ein unhaltbarer Zustand. Dieser Praxis muss dringend ein Riegel vorgeschoben werden.“

Die Verbunddatei ‚Gewalttäter Sport‘ soll dazu dienen, Ausschreitungen im Umfeld von Sportveranstaltungen zu verhindern. Doch die Praxis zeigt, dass in der Verbunddatei keineswegs nur überführte Gewalttäter gespeichert werden. Für einen Eintrag reicht derzeit schon aus, wenn man sich z.B. lediglich in einer Fangruppe bewegt, in der die Polizei auch ‚bekannte Gewalttäter‘ sichtet und die Personalien der gesamten Gruppe aufnimmt. Sich aus einer solchen Gruppe zu entfernen ist jedoch oft gar nicht möglich, wenn die Fans im Kessel zum Stadion geführt werden. Selbst wenn Ermittlungsverfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt werden, erfolgt nicht automatisch die Löschung aus der Datei ‚Gewalttäter Sport‘. Sowohl die Aufrechterhaltung der Eintragung trotz Einstellung des Verfahrens als auch die fehlende Informationspflicht den Betroffenen gegenüber widerspricht nach Auffassung der Koalition rechtsstaatlichen Grundsätzen. Der Senat soll sich deshalb auf Bundesebene für eine Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes einsetzen: Ein Eintrag soll erst nach einem konkreten Anfangsverdacht und nach formeller Eröffnung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erfolgen. Bei einem rechtskräftigen Freispruch oder auch der Ablehnung der Eröffnung eines Hauptverfahrens sollen die Daten umgehend gelöscht werden. Zudem sollen betroffene Personen das Recht erhalten, über einen Eintrag in der Verbunddatei umgehend informiert zu werden.