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Schwarz-Gelbe Mietrechtsreform zu Lasten der MieterInnen

Die von CDU und FDP mitregierten Länder haben heute im Bundesrat eine auch von Bremen geforderte Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Korrektur der unsozialen Mietrechtsnovelle verhindert. Die Folgen: Die Kosten der energetischen Sanierung werden zu stark auf MieterInnen abgewälzt; MieterInnen müssen nach dem Willen der Bundesregierung künftig bei Modernisierungsmaßnahmen drei Monate lang z.B. Lärm oder Heizungsabschaltungen hinnehmen, ohne dass sie die Miete mindern dürfen; die von den Grünen geforderte Preisbremse bei Neu- bzw. Wiedervermietungen und ein preisdämpfender längerer Erfassungszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Miete fehlen völlig. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin Susanne Wendland: „Union und FDP verschlechtern unter dem Deckmantel der energetischen Sanierung die Rechte von MieterInnen. Die Bundesregierung treibt damit die soziale Spaltung in Großstädten voran. Angesichts explodierender Mieten und Wohnraumknappheit in Ballungszentren ist diese Gesetzesnovelle völlig unzureichend, um Menschen vor ausufernden Mietsteigerungen zu schützen. Mit dem Verzicht auf die Preisbremse bei Neuvermietungen und auf eine preisdämpfende Berechnungsgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete verschärft Schwarz-Gelb die schleichende Verdrängung einkommensärmerer MieterInnen aus beliebten Stadtteilen.“

Um MieterInnen vor drastischen Mietsteigerungen zu schützen, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und der drohenden sozialen Spaltung entgegenzuwirken, hat die Bürgerschaftsfraktion der Grünen einen Antrag auf den Weg gebracht. Der Antrag liegt der SPD zur Beratung vor.