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Reform des Bestattungsrechts: Balance zwischen Individualität und Pietät wird gewahrt

Die individuellen Bestattungswünsche von Menschen sollen in Bremen künftig besser berücksichtigt werden. Vorgesehen ist u.a., dass Angehörige von Verstorbenen die Urne für zwei Jahre  zu Hause aufbewahren dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass die/der Verstorbene diesen Wunsch zu Lebzeiten bekundet hat und zeitgleich eine Urnengrabstelle reserviert wird. Zugelassen werden soll außerdem das Verstreuen der Asche auf einer dafür ausgewiesenen und z.B. mit Blumen ansprechend gestalteten Friedhofsfläche, wenn die/der Verstorbene das zu Lebzeiten verfügt hat. Auf welchen Flächen außerhalb von Friedhofsmauern das Verstreuen ebenfalls erfolgen könnte, soll der Senat prüfen. Des Weiteren sollen mehr individuelle Bestattungsformen wie etwa Bestattungswälder ermöglicht werden. Nicht zuletzt muss bei Sozialbestattungen die Wahl zwischen Erd- und Feuerbestattung je nach Wunsch der Verstorbenen erhalten bleiben. Außerdem soll das Angebot an Beerdigungsterminen an Freitagen und Samstagen ausgeweitet werden, um weit verstreut lebenden Familien das gemeinsame Trauern zu erleichtern. Das sind einige der Eckpunkte, die ein von den Grünen initiierter und nun gemeinsam mit dem Koalitionspartner eingebrachter Antrag bei der Reform des Bremer Bestattungsrechts zur Maßgabe macht. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin Maike Schaefer: „Wir sind überzeugt, dass diese Reform die Balance zwischen mehr Individualität und Pietät wahrt. Manche Menschen haben den Wunsch, dass die Urne mit ihren sterblichen Überresten auch zu Hause aufbewahrt werden kann. Andere wollen ihre Asche verstreut wissen. Die vorgesehenen Regelungen ermöglichen dies. Damit sind diese Menschen und ihre Angehörigen nicht mehr zu einem würdelosen ‚Leichentourismus‘ ins liberale Ausland gezwungen. Ihr letzter Wunsch kann künftig in Bremen erfüllt werden. Zugleich verhindern wir, dass die neuen Möglichkeiten zur pietätlosen Beseitigung von Verstorbenen z.B. aus finanziellen Gründen missbraucht werden können: Deshalb wird für das Verstreuen der Asche eine Willensbekundung zu Lebzeiten verlangt und die Herausgabe der Urne an das Anpachten einer Grabstelle gekoppelt. Mit der Berücksichtigung individueller Bestattungswünsche geht für uns der Respekt den Toten gegenüber einher. Ihre Würde endet schließlich nicht am Friedhofstor.“