Regelsätze fair berechnen - Teilhabe von Kindern sichern

Regelsätze fair berechnen - Teilhabe von Kindern sichern

Der Senat soll sich im Bundesrat bei den Verhandlungen über den Gesetzentwurf zu den Regelsätzen für Verbesserungen einsetzen. Das sieht ein Dringlichkeitsantrag der rot-grünen Koalition für den Landtag vor. Dazu erklärt Horst Frehe, sozialpolitischer Sprecher der Grünen: „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu den Regelsätzen vorgelegt, der nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts entspricht und unanständig ist. Er demütigt die betroffenen Menschen. Denn der Vorschlag der Bundesregierung gesteht ihnen nicht einmal das zu, was zur Wahrung ihrer Menschenwürde nötig ist. Für die Regelsätze muss unter Einbeziehung der Länder eine Neuberechnung erfolgen, die transparent und fair ist. Das Teilhabegeld für Kinder muss direkt bei den Kindern ankommen.“

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion verweist auf die Verantwortung des Bundes in Sachen Bildungsteilhabe: „Wir wollen gleiche Bildungschancen und eine bessere Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen und kein bürokratisches Gutscheinwesen. Nur durch eine bessere Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur erreichen wir, dass nicht nur Kinder von Leistungsempfängern nach SGBII, sondern alle - und damit auch Kinder von Eltern mit normalem oder geringem Einkommen - bessere Bildungs- und Teilhabechancen bekommen. Ich erwarte, dass sich die Bundesregierung endlich ihrer Verantwortung stellt und ein ausfinanziertes Bildungspaket vorlegt.“

Für das weitere Vorgehen des Senats haben die Bürgerschaftsfraktionen von Grünen und SPD u.a. folgende Ziele formuliert:

• Bei der Einkommensstichprobe soll nicht von den Verbrauchsausgaben der unteren 15 Prozent, sondern von den unteren 20 Prozent der Einkommensbeziehenden ausgegangen werden.

• Beschäftigte, die ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen auf staatliche Leistungen angewiesen sind, sollen nicht in die Berechnung einbezogen werden.

• Neben dem Bildungspaket sollen darüber hinaus notwendige Bildungsausgaben in der Regelleistung für Kinder berücksichtigt werden, um ihnen weitgehend gleiche Chancen zu eröffnen.

• Beim Bedarf für Mobilität soll die regelmäßige Nutzung des ÖPNV vollständig berücksichtigt werden.

• Der Bund soll im Rahmen eines von ihm finanzierten Bildungspaketes Mittel zum Ausbau der Bildung- und Betreuungsinfrastruktur bereitstellen. Den Kommunen soll die Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Lernförderung und Mittagsverpflegung übertragen werden.

• Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes soll die Entstehung weiterer Armut verhindern.