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Bremen bekommt neues Krankenhausgesetz

Bremen bekommt neues Krankenhausgesetz

Krankenhäuser sind zentrale Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. In seiner heutigen Sitzung hat der Krankenhausausschuss der Bremischen Bürgerschaft grünes Licht für das neue Krankenhausgesetz für Bremen und Bremerhaven gegeben. Es sieht insbesondere eine verbindliche Absicherung der Qualität in allen Häusern vor und zielt auf eine Stärkung der Patientenrechte. „Für uns stehen die Bedürfnisse und Rechte der Patienten im Mittelpunkt – nicht die kurzfristige Gewinnmaximierung“, sagt Winfried Brumma, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Doris Hoch, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen: „Es war richtig, sich Zeit zu lassen für dieses Gesetz, weil es viele Argumente dafür und dagegen gab. Das zeigen auch die umfangreichen Stellungnahmen, die uns zugegangen sind. In der Anhörung hatten die jeweiligen Institutionen die Gelegenheit, ihre Argumente vorzubringen. Damit haben wir uns intensiv auseinandergesetzt, wie in unserem 6-seitigen Änderungsantrag deutlich wird. Darin sind viele der Vorschläge berücksichtigt.“

Brumma: „Wir reagieren mit dem Gesetz auf die veränderten Rahmenbedingungen seit Einführung der Fallpauschalen, die den Wettbewerb der Kliniken verschärft haben. Die Zuweisung von Patienten gegen Entgelt wird verboten, das dient der Korruptionsprävention.“

Doris Hoch: „Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz in der Qualitätssicherung der Behandlung einen großen Schritt nach vorn gemacht haben. Z.B. setzen wir in der Pflege und in der medizinischen Behandlung von speziellen Patientengruppen Standards, die so vorher nicht existiert haben.“

In jedem Krankenhaus soll es künftig mindestens einen Patientenfürsprecher geben, der als unabhängiger Dritter dafür sorgt, dass die Versorgung und Betreuung weiter verbessert und akute Probleme sofort gelöst werden. „Die Patientenfürsprecher sind darüber hinaus zukünftig auch an der Krankenhausplanung beteiligt“, so der SPD-Gesundheitsexperte.

Doris Hoch: „Ein weiteres wichtiges Anliegen war für uns, die Übergänge zwischen der stationären und ambulanten Versorgung besser zu gestalten. Besonders vor dem Hintergrund der verkürzten Verweildauer in den Krankenhäusern ist ein gut organisiertes Entlassungsmanagement wichtig, damit die Behandlungskette für die PatientInnen nicht unterbrochen wird.“