Neues Gesetz stärkt Hochschulen

Neues Gesetz stärkt Hochschulen

"Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Flexibilität für die Hochschulen im Land Bremen und stärken ihre Autonomie. Wir erleichtern den Hochschulen ihre Profilbildung und Exzellenz, damit sie sich im Wettbewerb erfolgreich behaupten. Außerdem bringen wir die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft einen großen Schritt voran. Nicht zuletzt erleichtern wir das Studium ohne Abitur: Das ist ein wichtiger Beitrag für gerechtere Bildungschancen. Angesichts des drohenden Fachkräftemangels kann es sich Bremen nicht leisten, auf qualifizierten Nachwuchs zu verzichten", erklären die wissenschaftspolitischen Sprecherinnen Sybille Böschen (SPD) und Silvia Schön (Grüne) zum neuen Hochschulreformgesetz, zu dem das Beteiligungsverfahren jetzt abgeschlossen ist.

 

Die wichtigsten Eckpunkte der Gesetzesnovelle im Überblick:

  • Erleichterter Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte: Mit dem Meistertitel ist fortan die allgemeine Hochschulreife verbunden. Das gilt ebenso für InhaberInnen von Fortbildungsabschlüssen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung (mindestens 400 Unterrichtststunden), für InhaberInnen von  vergleichbaren Fortbildungsabschlüssen für Berufe im Gesundheitswesen und in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufen. Wer hingegen zusammen fünf Jahre Ausbildung und Berufserfahrung vorweisen kann, erhält nach einer erfolgreichen Eingangsprüfung die fachgebundene Hochschulreife. Das Studium ohne Abi muss in Bremen vor dem Hintergrund eines flexibilisierten Arbeitsmarktes keinen direkten Bezug zum bisherigen Beruf haben.
  • Mehr Frauenförderung in der Wissenschaft: Damit mehr Frauen bei gleicher Qualifikation in den Berufungsverfahren zum Zuge kommen, wird für die Berufungskommission eine Quotenregelung festgelegt. Frauen sollen in diesem wie anderen Gremien zu 40 Prozent vertreten sein. Außerdem erhält die Frauenbeauftragte ein Sondervotum. Ziel ist es, dass künftig zu mindestens 40 Prozent Frauen auf wissenschaftliche Positionen berufen werden.
  • Eigenverantwortliche Kapazitätsfestlegung für Studiengänge: Die Hochschulen erhalten die Möglichkeit, die Kapazitäten ihrer örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge eigenverantwortlich festzulegen. Das ermöglicht ihnen, ein eigenes Profil zu entwickeln und Exzellenzschwerpunkte zu setzen. Das schafft mehr Flexibilität, darf aber nicht zu einer Verringerung von Ausbildungskapazitäten führen.
  • Mehr Durchlässigkeit bei der Promotion: Die Zulassung zur Promotion an der Universität wird für FachhochschulabsolventInnen erleichtert. Zudem soll sichergestellt werden, dass besonders qualifizierte FachhoschullehrerInnen und an Forschungseinrichtungen tätige WissenschaftlerInnen gleichberechtigt in die Promotionsverfahren an der Universität eingebunden werden.
  • Verbesserungen für behinderte Studierende: Behinderte Studierende sollen Studien- und Prüfungsbedingungen erhalten, die Nachteile aufgrund körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen möglichst weitgehend ausgleichen. Für sie sollen die Rahmenbedingungen von Studium und Prüfung verbessert werden, ohne die fachlichen Anforderungen zu verändern.
  • Neue Übernahmemöglichkeit für JuniorprofessorInnen: Für besonders qualifizierte JuniorprofessorInnen wird die Möglichkeit einer Berufung auf eine ordentliche Professur eröffnet ohne erneute Ausschreibung der ProfessorInnenstelle. JuniorprofessorInnen können nach sechs Jahren befristeter Tätigkeit nach einer Leistungs- und Qualitätsprüfung unbefristet weiterbeschäftigt werden.

 

Silvia Schön (Grüne) betont: "Uns Grünen war es stets ein großes Anliegen, dass Frauen die gleichen Chancen auf eine wissenschaftliche Karriere haben wie Männer. Diesen Anspruch löst das neue Hochschulgesetz ein. In der internationalen Konkurrenz um die besten Köpfe dürfen die Hochschulen die Potenziale von Frauen nicht verschenken, sondern müssen ihren Anteil gezielt steigern. Exzellenz braucht Chancengleichheit. Auch das Studium ohne Abitur ist ein wichtiger Schritt nach vorne. Damit erhöhen wir die Durchlässigkeit des Bildungssystems. Angesichts des Fachkräftemangels müssen wir alle Begabungen besser nutzen, um im Wettbewerb zu bestehen."

Sybille Böschen (SPD) erklärt: "Mit dem Hochschulreformgesetz bringen wir - und das war uns Sozialdemokraten immer wichtig - insbesondere eine Verbesserung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte auf den Weg", so die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion. "Denn beruflich Qualifizierten wird durch die Gesetzesänderung der Hochschulzugang deutlich erleichtert. Zur Gewährleistung der Chancengleichheit erhalten darüber hinaus künftig auch Master-Absolventen von Fachhochschulen in gleicher Weise wie Universitätsabsolventen einen Zugang zum Promotionsstudium. Daneben unterstützen wir künftig eine noch aktivere Frauenförderung an den Hochschulen. Dem verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgebot wird durch erweiterte Rechte der Frauenbeauftragten somit Rechnung getragen."