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Missbrauch von Leiharbeit: Gemeinkosten transparent machen

Missbrauch von Leiharbeit: Gemeinkosten transparent machen

Wie viel die Städte Bremen und Bremerhaven genau für Menschen bezahlen müssen, die wegen zu geringer Löhne auf staatliche Leistungen angewiesen sind, lässt sich nicht konkret beziffern. Und das, obwohl es sich dabei jährlich um mehrstellige Millionenbeträge handelt. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Große Anfrage der Grünen hervor. "Welche Kosten den Kommunen durch Lohndumping von Unternehmen entstehen, befindet sich im Reich der Spekulation. Das ist ein Unding. Das muss endlich statistisch gesondert erhoben werden, um mehr Transparenz zu schaffen", fordert die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Silvia Schön.

Fest steht: Allein im Oktober 2009 waren 16.331 Personen im Land Bremen trotz abhängiger Erwerbstätigkeit auf Leistungen nach dem SGB II wie Arbeitslosengeld II oder auch Kosten der Unterkunft angewiesen, wie eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ergeben hat. Demnach haben diese AufstockerInnen allein im Oktober 2009 im Schnitt 380,32 Euro an staatlichen Leistungen erhalten - zusammen 6,2 Millionen Euro. Unbekannt ist indes, wie diese Kosten zwischen Bund und Land aufgeteilt sind. Ebenso unklar ist, wie viele der AufstockerInnen zum Zeitpunkt der Sonderauswertung bei einer Leiharbeitsfirma angestellt waren. Sicher ist laut einer Erhebung der BA nur, dass es zum Stichtag 30. Juni 2009 im Land Bremen insgesamt 10.931 LeiharbeitnehmerInnen (Bremen: 8863, Bremerhaven: 2068) bei insgesamt 414 Verleihbetrieben (Bremen: 311, Bremerhaven: 103) gab. Bekannt ist zudem, dass bundesweit die meisten AufstockerInnen neben dem Reinigungsgewerbe (13,9%) in der Zeitarbeit (10,9%) tätig sind, wie eine Sonderauswertung des Bundesarbeitsministeriums ergab.

"Die Zahlen legen den Schluss nahe, dass viele LeiharbeiterInnen kein existenzsicherndes Einkommen haben. Leiharbeit darf nicht dazu dienen, dauerhaft Lohnkosten auf die öffentlichen Haushalte abzuwälzen. Das ist besonders für ein Haushaltsnotlageland wie Bremen inakzeptabel. Leiharbeit ist nur zum Abfangen von Auftragsspitzen gedacht. Ihr Missbrauch muss gestoppt werden. Schon gar nicht sind die Auswüchse der konzerneigenen Leiharbeit – wie im Fall Schlecker immer wieder berichtet – akzeptabel. Die Bundesregierung muss endlich handeln und die Lücken im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz umgehend schließen. Leider haben unionsgeführte Länder jüngst den gemeinsamen Bundesratsantrag von Bremen und Rheinland-Pfalz abgelehnt. Der Antrag sollte sicherstellen, dass für LeiharbeitnehmerInnen nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz 'Gleiche Arbeit – gleicher Lohn' gilt. Zudem sollten die Möglichkeiten zur konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung begrenzt werden. Nötig ist auch der gesetzliche Mindestlohn", so Silvia Schön.