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Gesetzesänderung stärkt Frauenbeauftragte in Bremerhaven

Gesetzesänderung stärkt Frauenbeauftragte in Bremerhaven

Auch den Frauenbeauftragten in Bremerhaven steht künftig der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen, wenn ihre Mitwirkungsrechte verletzt werden. Das Klagerecht wird jetzt im Landesgleichstellungsgesetz verankert. Die Änderung hat der Senat beschlossen und damit eine langjährige Forderung der Grünen umgesetzt. Das kommentiert Doris Hoch, frauenpolitische Sprecherin der Grünen: „Aus zahnlosen Tigerinnen werden Tigerinnen mit Biss. Die Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes stärkt insbesondere die Position der Frauenbeauftragten in Bremerhaven. Sie können jetzt endlich dagegen klagen, falls der Magistrat ihnen weiterhin die Mitwirkung in der Kommission zur Stellenbewertung verweigert. Dass Frauen so wenig verdienen, liegt doch gerade an den Bewertungen der Kommission. Aus unserer Sicht dürfen Frauenbeauftragte auch bei Bewerbungsgesprächen mit rein männlichen Kandidaten nicht länger vor die Tür gesetzt werden. Es ist an der Zeit, diese alten Zöpfe abzuschneiden.“

Bekanntlich hatte sich der Magistrat mit den Frauenbeauftragten überworfen, weil er ihnen u.a. die Mitarbeit in der Kommission zur Stellenbewertung für BeamtInnen und Angestellte verweigerte. Die Kommission bewertet auch die Entlohnung. Eine Ende 2006 erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht scheiterte daran, dass im Landesgleichstellungsgesetz bislang keine Klagebefugnis vorgesehen war. Die dafür nötige gesetzliche Regelung hat der Senat jetzt geschaffen. Mit der Gesetzesänderung befasst sich noch die Bürgerschaft.