BAgIS muss Existenzgrundlage im Sanktionsfall für alle sichern

BAgIS muss Existenzgrundlage im Sanktionsfall für alle sichern

Die BAgIS wird bei Kürzungen von mehr als 30 Prozent nur bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Gutscheine für Lebensmittel bewilligen und Direktzahlungen für Strom an die Energieversorger vornehmen, ohne dass die Betroffenen dies wie bisher erst beantragen müssen. Das geht aus der Senatsantwort auf die Kleine Anfrage ‚Existenzgrundlage für Arbeitslosengeld II-Beziehende‘ der Grünen hervor. Die Grünen halten diese Vorgaben der dafür zuständigen Bundesagentur für Arbeit für unzureichend. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher Horst Frehe: „Die BAgIS ist dafür zuständig, die Existenzgrundlage zu sichern. Leistungsbeziehende dürfen auch im Sanktionsfall nicht verhungern oder ihre Wohnung verlieren. Die Menschenwürde muss gesichert werden. Die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit reichen nicht aus. Bei einer Leistungskürzung von mehr als 30 Prozent muss die BAgIS den Betroffenen gleichzeitig Gutscheine z.B. für Lebensmittel aushändigen und von sich aus die Zahlungen für Miete und Strom übernehmen. Das gilt nicht nur für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, sondern für alle betroffenen ALG II-Beziehenden. Das hat das Sozialgericht Bremen unmissverständlich klargestellt (S 22 AS 965/10 ER). Bremen kann die BAgIS jedoch alleine nicht anweisen, weil die Rechtsaufsicht in diesem Fall nur gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit möglich ist.“