Wahlrechtsreform: 16-Jährige dürfen Landtag wählen

Wahlrechtsreform: 16-Jährige dürfen Landtag wählen

Bremen lässt künftig als erstes Bundesland 16-Jährige den Landtag mit wählen. So sieht es der Antrag des zuständigen Ausschusses 'Verstärkte Partizipation am Gemeinwesen durch Ausweitung des Wahlrechts und der Volksgesetzgebung' vor. Dazu erklärt Hermann Kuhn, zuständiger Abgeordneter der Grünen: "Jugendliche sind am längsten von heutigen Entscheidungen der Politik betroffen. Darum sollen sie auch mitentscheiden. Mit der Absenkung des Wahlalters wollen wir die Distanz der Jugendlichen gegenüber der Politik verringern. Heute können die Jugendlichen schon mit 16 verantwortlich mit entscheiden."

Der heutige Abschlussbericht samt Antrag fordert zudem, das Wahlrecht von EU-BürgerInnen und MigrantInnen aus Drittstaaten auszuweiten. Für die notwendigen Grundgesetzänderungen soll sich der Senat auf Bundesebene einsetzen. Demnach sollen in Bremen lebende EU-BürgerInnen neben den Beiräten und der Stadtbürgerschaft auch den Landtag wählen dürfen. Wer nicht aus der EU stammt, soll das kommunale Wahlrecht erhalten. In Bremen leben 50.000 Menschen aus Drittstaaten. Sie zahlen zwar Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, doch das Wahlrecht ist ihnen bisher verwehrt.

"Dauerhaft hier lebende Migranten sollen nicht mehr Bürger zweiter Klasse sein. Die meisten leben über 20 Jahre hier. Sie wollen sich nicht mehr abschotten, sondern beteiligen. Wir wollen das kommunale Wahlrecht für Einwanderer. Das fördert die Identifikation mit Bremen und trägt zur gelingenden Integration bei. Viele EU-Staaten haben das Kommunalwahlrecht schon längst auf alle dort lebenden Einwanderer ausgedehnt. Politische Teilhabe ist ein Bürgerrecht. Das sollte nicht von der Staatsbürgerschaft, sondern vom dauerhaften Lebensmittelpunkt abhängig gemacht werden", betont Hermann Kuhn.

Nicht zuletzt soll ein strittiger Punkt des ab 2011 geltenden Wahlrechts nach Bedenken des Justizressorts dem Staatsgerichtshof vorgelegt werden. Dabei geht es um die Frage, ob beim neuen Panaschieren und Kumulieren die Verteilung der Parlamentssitze mit den Listenstimmen oder den Personenstimmen beginnt. "Ohne zwingenden Grund stehen wir Grüne für eine Änderung des Wahlrechts, das 2006 in Folge eines Bürgerbegehrens zustande gekommen ist, nicht zur Verfügung. Für uns käme das nur in Betracht, wenn ein Punkt nachgewiesen verfassungswidrig ist. Damit die kommende Wahl nicht angefochten werden kann, lassen wir das jetzt den Staatsgerichtshof prüfen", so Hermann Kuhn.