Verbraucherschutz beim 'Betreuten Wohnen' stärken

Verbraucherschutz beim 'Betreuten Wohnen' stärken

Künftig soll auch bei Einrichtungen des 'Betreuten Wohnens' von privaten Investoren geprüft werden, ob sie in vollem Umfang den Kriterien der Pflege- und Heimgesetzgebung entsprechen. Einen entsprechenden Antrag der Seniorenvertretung haben die Sozialdeputierten auf ihrer jüngsten Sitzung befürwortet. Das sogenannte 'Betreute Wohnen' wird nun in die bremische Nachfolgeregelung zum Heimgesetz aufgenommen. "Das entspricht voll und ganz der grünen Forderung, dass mit diesem Gesetz der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt gestellt wird", betont Dirk Schmidtmann, altenpolitischer Sprecher der Grünen.

Die Seniorenvertretung hatte ihren Antrag damit begründet, dass mit dem Begriff 'Betreutes Wohnen' oftmals nur eine barrierefreie Wohnung plus Notruftelefon gemeint sei. Alle weiteren Leistungen müssten hingegen zusätzlich bezahlt werden.

"Das neue Bremer Heimgesetz soll überall dort Menschen schützen, wo durch eine Koppelung von Angeboten für Wohnraum und weiteren Dienstleistungen unter Umständen eine Vertragsgestaltung vorliegt, die die freie Entscheidung der Menschen einschränkt. Es ist gut für alte und behinderte Menschen, dass wir das hier in Bremen so hinbekommen", erläutert Dirk Schmidtmann.

Leider sei es auf der Bundesebene versäumt worden, so Dirk Schmidtmann, den Bereich des 'Betreuten Wohnens' mit in den Geltungsbereichs des gerade vom Bundestag verabschiedeten Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) aufzunehmen, in dem die Gestaltung der Verträge bundesweit einheitlich geregelt wird. "Das ist ein wirkliches Versäumnis. Wegen des demographischen Wandels werden immer mehr Menschen von solchen Verträgen betroffen sein. Diese Menschen dürfen wir nicht ungeschützt lassen."