Guter Tag für die Grundrechte

Guter Tag für die Grundrechte

"Heute ist ein guter Tag für die Wahrung der Bürgerrechte. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil die Überwachungsfanatiker der CDU in die Schranken verwiesen. Eine weitgehende Ausspähung der Menschen durch Online-Durchsuchungen darf es nicht geben", erklärt Björn Fecker, innenpolitischer Sprecher der grünen Bürgerschaftsfraktion, zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

"Das Gericht hat die grüne Position voll bestätigt, dass es sich bei den Online-Durchsuchungen um einen schweren Eingriff in die Grundrechte handelt. Das oberste Verfassungsorgan hat klargestellt, dass Online-Durchsuchung nur zum Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter zulässig sind und unter Richtervorbehalt stehen. Ähnlich wie beim großen Lauschangriff sind wir auch bei Online-Durchsuchungen nahe am Totalverbot durch die hohen Hürden, die das Gericht jetzt aufgestellt hat", so Björn Fecker weiter.

Aufgrund des technischen Fortschritts gibt es eine neuartige Gefährdung der Verletzung des Privatbereichs. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme anerkannt. "Wir begrüßen ausdrücklich die Klarstellung des höchsten deutschen Gerichts, dass die Informationen auf unserem PC verfassungsrechtlich garantiert zur besonders geschützten Privatsphäre gehören und der Staat daher nicht einfach darauf zugreifen darf", bekräftigt der grüne Innenpolitiker.