Grüne: Adoptionsrecht für homosexuelle Paare

Grüne: Adoptionsrecht für homosexuelle Paare

Homosexuelle Paare dürfen im Adoptionsrecht nicht länger benachteiligt werden. Deshalb soll sich der Senat auf Bundesebene für eine Gesetzesänderung einsetzen, die homosexuellen Paaren die gemeinsame Adoption ermöglicht. Das sieht ein Antrag vor, den die grüne Fraktion auf ihrer Klausur beschlossen hat.

Schon heute können sich gleichgeschlechtliche Paare um Pflegekinder kümmern. Warum ihnen hingegen das volle Adoptionsrecht verweigert wird, ist nach Auffassung der Grünen sachlich nicht zu begründen. Das sieht auch der Europäische Gerichtshof so: Er hat in einem Urteil bestätigt, dass der Ausschluss von Adoptionsverfahren aufgrund der sexuellen Orientierung nach EU-Recht eine verbotene Diskriminierung darstellt. Bundesweit leben bereits in jeder achten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft auch Kinder. Dabei handelt es sich um eigene Kinder, Adoptivkinder einer Partnerin/eines Partners oder auch um gemeinsame Pflegekinder.

Obwohl zwei Erziehungspersonen für die Kinder sorgen, werden die Kinder im bestehenden Unterhalts- und Erbrecht benachteiligt. Denn im Vergleich zu gemeinsamen Adoptivkindern verheirateter Eltern fehlt ihnen die doppelte Sicherheit. Die Grünen wollen erreichen, dass diese Benachteiligung endlich beendet wird.