Umweltsenator braucht Nachhilfe: Wann ist ein Baum ein Baum?

Umweltsenator braucht Nachhilfe: Wann ist ein Baum ein Baum?

Umweltsenator Neumeyer hat eine Aufweichung der Neufassung des Bremer Naturschutzgesetzes auf den Weg gebracht, die das von der Bürgerschaft einstimmig beschlossene Fällverbot in der Zeit vom 1. März bis 30. September verwässert. Für schmalwüchsige Bäume soll mit einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift das allgemeine Fällverbot in der Vegetationszeit nicht mehr gelten. In der neuen Regelung werden Bäume erst als Bäume eingestuft und als Nistplätze für Vögel anerkannt, wenn sie einen Stammumfang von mehr als 80 cm haben."

Diese fachliche Absurdität will Karin Mathes, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, nicht auf sich beruhen lassen. Sie bietet dem Umweltsenator botanischen Nachhilfeunterricht im Freien an. "In der ganzen Stadt findet man an jeder Ecke Bäume als Anschauungsobjekte, die zwar einen geringeren Stammumfang als 80 cm haben, aber mächtige Kronen oder ein hohes Lebensalter", erläutert Mathes. "Wer behauptet, diese Bäume seien für das Nisten für Vögel ungeeignet, stellt sich selbst ein Zeugnis der Unkenntnis aus."

Schon jetzt gibt es genügend Spielräume für begründete Ausnahmen vom generellen Fällverbot in der Vegetationszeit. "Wenn das tatsächlich immer noch nicht reicht, muss nachgebessert werden – nicht aber mit derart pauschalen Regelungen, die die Vielfalt der Baumarten ignoriert", so Mathes. Sie fordert Nachbesserungen durch die Behörde, die im Vorfeld mit den politischen Vertretern und Fachverbänden abgestimmt werden müssen. "Die heftige Kritik der Naturschutzverbände darf nicht folgenlos verhallen."