Bürgermeister Scherf als Justizsenator untragbar

Bürgermeister Scherf als Justizsenator untragbar

Zu den neuen Vorwürfen gegen die Senatskanzlei im Zusammenhang mit der Affäre um Zahlungen an die Günter Grass Stiftung erklärt der justizpolitische Sprecher der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion Jan Köhler:

"Henning Scherf ist als Justizsenator untragbar. Mindestens solange die Ermittlungen gegen seinen Intimus und Stellvertreter im Amt Hoffmann laufen, muss der Senat ihn von seinen Aufgaben entbinden und einen kommissarischen Justizsenator einsetzen.

Als die Staatsanwaltschaft vor neun Monaten Vorermittlungen gegen Staatsrat Hoffmann eingeleitet hat, hätte Bürgermeister Scherf sich selbst um die Angelegenheit kümmern müssen. Stattdessen hat er es zugelassen, dass der Hauptverdächtige selbst entschieden hat, welche Informationen er der Staatsanwaltschaft weiterleitet und welche nicht. Monatelang musste sich die Staatsanwaltschaft damit herumärgern, dass Staatsrat Hoffmann sich geweigert hat, eine Erklärung abzuliefern, dass die von ihm zusammengestellten Unterlagen vollständig sind. Jetzt kennen wir wohl den Hintergrund. Es liegt auf der Hand, dass Staatsrat Hoffmann einen offensichtlich unschuldigen und ehrbaren Beamten im Finanzressort der Strafverfolgung ausgesetzt hat, um den Abteilungsleiter in "seiner" Senatskanzlei zu schützen.

Es ist unglaubhaft, dass es ein "technisches Versehen beim Zusammenstellen der Akten" gegeben hat. Der Vermerk, den die Senatskanzlei nicht weitergeleitet hat, liegt den GRÜNEN vor, seitdem wir im September 2004 Akteneinsicht genommen haben. Uns war sofort klar, dass es sich um ein zentrales Dokument handelt. Es ergibt sich daraus, dass die Finanzbehörde selbst Zweifel an der Rechtmäßigkeit hatte, die dann aber von der Senatskanzlei "ausgeräumt" wurden. Ohne den Vermerk ergibt sich ein anderes Bild. Bürgermeister Scherf trägt die Verantwortung dafür, dass die Senatskanzlei die Ermittlungen manipuliert hat.

Henning Scherf kann nicht als Präsident des Senats Verantwortung für die Vorgänge in der Senatskanzlei tragen und gleichzeitig als Justizsenator unabhängigen Ermittlungen vorstehen. Senator Scherf ist bis heute weisungsbefugt gegenüber dem ermittelnden Staatsanwalt. Als Justizsenator hätte er in der Auseinandersetzung mit der Senatskanzlei dem Staatsanwalt den Rücken stärken müssen, was er nicht getan hat. Stattdessen hat er Staatsrat Hoffmann "machen lassen" und gegenüber "buten un binnen" eine Ehrenerklärung für seinen Freund abgegeben. Dadurch hat er parteiisch in das Ermittlungsverfahren eingegriffen. Dieser Interessengegensatz kann vorläufig nur dadurch geklärt werden, dass der Senat Scherf sofort von seinen Aufgaben entbindet.

Die GRÜNEN hatten bereits im Oktober 2004 in der Bürgerschaft beantragt, Staatsrat Hoffmann zu entlassen. Die GRÜNEN hatten auch stets darauf hingewiesen, dass die Doppelfunktion von Henning Scherf als Justizsenator und als Präsident des Senats zu Interessenkonflikten führt, die auf jeden Fall der Justiz schaden. Wir halten an dieser grundsätzlichen Kritik fest.