Informationsrecht der Abgeordneten erhalten

Informationsrecht der Abgeordneten erhalten

"Krankenhäuser, die Bremer Eigenbetriebe sind, müssen vom Haushalts- und Finanzausschuss kontrolliert werden können. Wenn sich Defizite abzeichnen muss den Abgeordneten eine Einsicht in die Bücher ermöglicht werden, daran besteht für mich kein Zweifel," erklärt der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Dieter Mützelburg. "Selbstverständlich müssen die Abgeordneten verantwortungsbewusst mit sensiblen Daten umgehen. Es besteht aber kein Grund, die Einsicht in vorläufige Jahresabschlüsse zu verweigern," betont Mützelburg, Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses. Verärgert ist der grüne Abgeordnete über eine Stellungnahme des Senats zu dieser Frage: "Statt das Informations- und Kontrollrecht der Abgeordneten zu bestätigen, wird auf die Vertraulichkeit der Daten hingewiesen. Damit wird unterstellt, dass die Parlamentarier mit vertraulichen Daten an die Öffentlichkeit gehen würden."

Dieter Mützelburg verweist auf ein Angebot des Haushalts- und Finanzausschusses, mit dem eine vertrauliche Behandlung der Unterlagen gewährleistet werden sollte: "Der Ausschuss hat vorgeschlagen, den zu informierenden Personenkreis klein zu halten und auf die im Ausschuss vertretenen Abgeordneten zu beschränken. Selbst Stellvertreter und Mitarbeiter sollten keine Einsicht in die Unterlagen bekommen. Mit keinem Wort ist der Senat auf dieses Angebot eingegangen, sondern hat den Informationsanspruch pauschal abgebügelt. Das kann nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit bleiben. Haushaltsausschuss und Senatskanzlei müssen dringend ein Gespräch über diese Frage führen. Das Kontrollrecht des Parlaments darf nicht eingeschränkt werden."