Grüne weisen Vorwürfe der Zech-Anwälte zurück

Grüne weisen Vorwürfe der Zech-Anwälte zurück

In einem offenen Brief (siehe unten) weist der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Matthias Güldner die von den Zech-Anwälten Erich Joester und Prof. Dr. Backes gegenüber dem Untersuchungsausschuss und der grünen Fraktionsvorsitzenden Karoline Linnert erhobenen Vorwürfe zurück. Folgenden Offenen Brief schickte der Obmann von Bündnis 90/DIE GRÜNEN heute den Anwälten.


Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Backes,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Joester,

anlässlich der wiederholt von Ihnen erhobenen schweren Vorwürfe gegenüber dem Untersuchungsausschuss Bau möchte ich als Obmann der Grünen im Ausschuss auf diesem Weg einige falsche Behauptungen widerlegen, mit denen Sie den parlamentarischen Untersuchungsausschuss offenbar in Misskredit bringen wollen.

1. Sie behaupten, dass die Handlungen von Privatpersonen nicht Gegenstand der Arbeit des Untersuchungsausschusses sein können. Das ist grober Unfug! Sie als Juristen müssten wissen, dass Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der Regel nicht zwischen den zuständigen Beamten, sondern zwischen Beamten und privaten Unternehmern oder zwischen Unternehmern und Politikern stattfinden. Ob es solche Absprachen zum Nachteil des Steuerzahlers gegeben hat, muss der Ausschuss natürlich genauestens prüfen, egal welche Personen davon betroffen sind. Beim größten bisher bekannt gewordenen deutschen Korruptionsfall um den Frankfurter Flughafen geht auch niemand davon aus, dass Beamte sich dort gegenseitig bestochen haben. Aufmerksamen Zeitunglesern ist auch nicht entgangen, dass die Aktivitäten des Rüstungslobbyisten Schreiber vom Spenden-Untersuchungsausschuss des Bundestages sogar im Ausland genauestens unter die Lupe genommen wurden - Privatperson hin oder her.

2. Sie behaupten, dass der Untersuchungsausschuss private Akten einsehen will, die ihn nichts angehen. Wie Sie wissen, wurden zahlreiche private Akten an Herrn Zech längst zurückgegeben, darunter auch die vielzitierten Sparbücher der Kinder. Die in der Obhut der Staatsanwaltschaft verbliebenen Akten wird der Untersuchungsausschuss bald uneingeschränkt einsehen können, wenn dem Beschlagnahmeersuchen der Staatsanwaltschaft stattgegeben wird. Damit hält sich der Untersuchungsausschuss streng an Recht und Gesetz. Eine Selbstverständlichkeit - genauso wie die Tatsache, dass der Ausschuss natürlich alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen peinlich genau einhält.

3. Sie behaupten seit Wochen, die grüne Fraktionsvorsitzende Karoline Linnert würde illegal den Inhalt vertrauliche Ausschussunterlagen ausplaudern. Mittlerweile ist auch Ihnen aufgefallen, dass das angeprangerte Telefongespräch mit einem Bankenvertreter stattgefunden hat, bevor der Untersuchungsausschuss auch nur vom Parlament beschlossen wurde. Von dem ursprünglich von Ihnen angeprangerten Geheimnisverrat aus Untersuchungsausschuss-Unterlagen kann also keine Rede sein. Auch Ihre neuesten Vorwürfe, Frau Linnert habe unrechtmäßig Verträge überprüfen wollen, sind unhaltbar. Natürlich müssen Abgeordnete die Möglichkeit haben zu recherchieren, nach welchen Kriterien außerhalb des Öffentlichen Dienstes Verträge vergeben werden - nichts anderes hat Frau Linnert getan. Dem von Ihnen in Aussicht gestellten zivilrechtlichen Verfahren gegen Frau Linnert sieht die grüne Fraktion deshalb gelassen entgegen.

Ich appelliere abschließend an Sie als angesehene Juristen, nicht weiter unhaltbare Vorwürfe zu erheben und sich damit als Gebrüder Grimm der Bremer Jurisprudenz einen Namen zu machen, sondern sich an die Fakten zu halten.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Güldner
Obmann von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Untersuchungsausschuss Bau