Mündliche Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof

Mündliche Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof

Die grüne Bürgerschaftsfraktion klagt vor dem Staatsgerichtshof gegen das Beleihungsgesetz (formal ermöglicht wurde die Klage durch Unterschriften von je fünf Abgeordneten der CDU und SPD-Fraktion). Am kommenden Sonnabend, 24. November 2001, findet die mündliche Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof statt. Die Verhandlung ist öffentlich und beginnt um 10 Uhr im Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen, Sögestraße 62/64, 2. Stock, Saal 207.

Zur Erinnerung: Die Grünen halten das Beleihungsgesetz für verfassungswidrig, weil dadurch das Haushalts- und Kontrollrecht des Parlaments eingeschränkt wird. Die grüne Fraktionsvorsitzende Karoline Linnert betont: "Die Privatisierungswut der Großen Koalition hat zu einem Gesellschaftswirrwarr geführt, über das selbst der Senat den Überblick verloren hat. Ich halte es für unverzichtbar, dass der Staat seine Kernaufgaben selbst erledigt und sie nicht privatrechtlich organisierten Firmen überträgt."

Die grüne Kritik am undurchschaubaren Bremer Gesellschaftsdickicht hat bereits Konsequenzen nach sich gezogen. "Nachdem die Klage eingereicht wurde, hat es keine weiteren sogenannten Beleihungen gegeben. Die bereits geplante Übertragung hoheitlicher Aufgaben an die kmb (Kulturmarketinggesellschaft Bremen) und die Port Authority wurde gestoppt. Selbst in der Großen Koalition ist man nicht mehr der Meinung, dass staatliche Aufgaben prinzipiell besser von privatrechtlich organisierten Firmen erledigt werden. Da hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden, über den die Grünen froh sind. Vom Staatsgerichtshof erhoffe ich mir restriktive Leitlinien für künftige Privatisierungen und Beleihungen."