Brechmitteleinsatz sofort stoppen

Brechmitteleinsatz sofort stoppen

Per Dringlichkeitsantrag (vgl. Anhang) wollen die Grünen den Einsatz von Brechmitteln im Rahmen der Drogenfahndung sofort stoppen. "Nach dem Tod eines 19-jährigen in Hamburg dürfen wir in Bremen nicht zur Tagesordnung übergehen. Der aktuelle Hamburger Fall hat unsere schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Wenn Menschen gegen ihren Willen Brechmittel verabreicht werden, ist das mit einem hohen Gesundheitsrisiko verbunden - ganz zu schweigen von den menschenunwürdigen Begleitumständen", erklärt der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Matthias Güldner. Seit langem setzen sich die Grünen dafür ein, auf Brechmittel bei der Drogenfahndung zu verzichten. Kommentar des innenpolitischen Sprechers der Grünen: "Man kann bei der Beweismittelsicherung auch auf den natürlichen Gang der Dinge setzen - der Brechmitteleinsatz ist nicht alternativlos."

In dem Dringlichkeitsantrag fordern die Grünen, Brechmittel nicht mehr zu verabreichen, bis der Hamburger Todesfall gründlich untersucht wurde: "Wenn das Ergebnis der Hamburger Untersuchung vorliegt, muss generell neu über die Bremer Praxis entschieden werden."

In der Anlage:
Dringlichkeitsantrag der Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90DIE GRÜNEN "Zwangsweise Vergabe von Brechmitteln einstellen" vom 11.12.01

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 15/
Landtag 11.12.2001
15. Wahlperiode

Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Zwangsweise Vergabe von Brechmitteln einstellen

Um bei Personen, bei denen nach ihrer Festnahme oder während ihrer Inhaftierung Verdacht oder Kenntnis darüber besteht, dass sie Betäubungsmittel verschluckt haben, ein Erbrechen der verschluckten Substanzen zu fördern, wird in Bremen das Brechmittel Ipecacuanha verabreicht. Willigt die verdächtige Person nicht ein, geschieht die Verabreichung durch die Anwendung unmittelbaren Zwangs. Die betreffende Person wird dann bewegungsunfähig gehalten, um ihr sodann per Nasen-Sonde das Brechmittel einzuflößen. In Bremen wird diese Methode in zahlreichen Fällen angewendet.

In Hamburg ist ein 19-jähriger Mann nach der zwangsweisen Verabreichung des Brechmittels Ipecacuanha durch Mitarbeiter des Rechtsmedizinischen Instituts mit Herzstillstand zusammengebrochen. Am Nachmittag des 10. Dezember 2001 wurde er für hirntot erklärt. Dadurch bestätigen sich auf dramatische Weise Einwände, die in der Brechmittelvergabe einen stark gesundheitsgefährdenden, nicht zulässigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Verhafteten sehen. In diesem Fall besteht zudem der Verdacht der Körperverletzung mit Todesfolge im Amt.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge deshalb beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, die Verabreichung des Brechmittels Ipecacuanha an Menschen, gegen die ein Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTM) vorliegt, bis auf weiteres einzustellen und eine gründliche Prüfung des Hamburger Todesfalls und der gesundheitsgefährdenden Folgen des Brechmitteleinsatzes einzuleiten.

Dr. Matthias Güldner, Karoline Linnert und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN