Wo kein Kläger - da kein Richter. Senat spielt auf Zeit

Wo kein Kläger - da kein Richter. Senat spielt auf Zeit

Der Senat stellt sich mit seiner Vorbemerkung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zur "Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie" selbst bloß. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollte wissen, welche finanziellen Folgen auf Bremen zukommen, da der Weddewardener Außendeich und das Hollerland nicht als europaweit besonders zu schützende Gebiete angemeldet wurden. Eine solche Anmeldung sieht nämlich die europäische Flora-Fauna-Habitat (FFH) Richtlinie vor.

"Wenn dem Senat nur noch einfällt zu sagen, eine gerichtliche Feststellung einer 'rechtswidrigen Nichtanmeldung' sei ihm nicht bekannt, zeigt es nur, wo kein Kläger - da kein Richter", kommentiert Karin Mathes, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, die Antwort des Senats.

Außerdem halten es die Grünen für falsch, dass der Senat in die Verträglich-keitsprüfung nach § 19 c Bundesnaturschutzgesetz bei der Planung des Containerterminals IV (Weddewardener Außendeich) alternative Standorte in Wihelmshaven und Cuxhaven nicht mit einbeziehen will. "Da der Senat weiß, dass Weddewarden unter die FFH-Richtlinie fällt, ist dies schlicht unverantwortlich", so Karin Mathes.

Abstimmungsprozesse bei der Umsetzung von europäischem Umweltrecht und Klageverfahren dauern unendlich lange. Der Senat spielt deswegen auf Zeit und schafft schon mal Fakten, die Bremen nach Meinung der Grünen noch ökologisch und finanziell teuer zu stehen kommen können.