Wahlprüfungsgericht wird nicht angerufen. Es bleibt ein schaler Nachgeschmack

Wahlprüfungsgericht wird nicht angerufen. Es bleibt ein schaler Nachgeschmack

"Die rechtlich zulässigen Fristen waren offensichtlich lang genug, um dem Gesetz zu genügen. Die auffallend spät von der CDU bezahlten Rechnungen für Anzeigen und Beilagen im Weser-Report hinterlassen aber einen schalen Nachgeschmack. Offenkundig haben erst die Presseveröffentlichungen im Februar dieses Jahres über das stillschweigende Sponsoring durch den Weser-Report dafür gesorgt, dass die Bremer Christdemokraten ihren Verbindlichkeiten nachgekommen sind. Wenn erst acht Monate nach der Bürgerschaftswahl Wahlkampfrechnungen bezahlt wurden, ist das formal in Ordnung, politisch stinkt das zum Himmel", erklärt der grüne Fraktionssprecher Helmut Zachau anlässlich der heutigen Entscheidung des Bürgerschaftspräsidenten Christian Weber, das Wahlprüfungsgericht in dieser Frage nicht einzuschalten.

Die grüne Bürgerschaftsfraktion hatte den Präsidenten aufgefordert zu prüfen, ob es illegale sogenannte geldwerte Spenden des Weser-Report-Verlegers für die Bremer CDU während des Bürgerschaftswahlkampfes 1999 gegeben hat. Auslöser waren Presseberichte über kostenlose Anzeigen und Beilagen im Weser-Report gewesen. Die Nachforschungen des Bürgerschaftspräsidenten haben ergeben, dass im vorläufigen Rechenschaftsbericht der CDU unbezahlte Rechnungen auftauchen, die bis zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Bürgerschaftspräsidenten am 9.3.2000 im "vollen Umfang bezahlt" wurden. "Niemand wird behaupten, dass solch lange Zahlungsfristen normal sind. Üblicherweise bekommen säumige Zahler spätestens nach sechs Wochen eine Mahnung mit entsprechenden Aufschlägen ins Haus."

Weiter offen bleibt, wie im Bundestagswahlkampf 1998 Geld aus den schwarzen Kassen der Bundes-CDU nach Bremen gekommen ist. Das zu klären, ist Aufgabe des Berliner Untersuchungsausschusses.