Grüne wollen mehr Bus und Bahn durch Wettbewerb

Grüne wollen mehr Bus und Bahn durch Wettbewerb

Auch in Bremen und umzu wird der Wettbewerb für Busse und Straßenbahnen kommen, und der ÖPNV-"Markt" wird sich öffnen müssen. Dies ist das eindeutige Ergebnis einer gutbesuchten Fachdiskussion der grünen Bürgerschaftsfraktion am 4. Februar. "In wenigen Jahren werden ähnlich weitreichende Strukturänderungen wie im Telefonsektor oder auf dem Energiemarkt auch für die Bundesbürger zur Normalität werden", prophezeit Dieter Mützelburg, finanzpolitischer Sprecher der grünen Fraktion.

Damit dieser Wettbewerb allerdings für mehr Qualität und Quantität sorgt, ohne soziale Standards grundsätzlich in Frage zu stellen, ist eine rechtzeitige, gründliche Vorbereitung durch alle Beteiligten notwendig. Sybille Barth, Rechtsanwältin, und Dr. Gottfried Ilgmann, Managementberater, erläuterten den BesucherInnen übereinstimmend, daß schon jetzt die kommunalen Finanzierungswege für das öffentliche Verkehrsangebot wettbewerbswidrig und somit einklagbar seien. Für neue ÖPNV-Strukturen mit europaweiten Ausschreibungen auch in Bremen und in der Region müssen sich sofort Politik, Verkehrsunternehmer und Aufgabenträger rüsten.

Auf der Veranstaltung machten die anwesenden Verkehrsunternehmer deutlich, daß ein europaweiter Wettbewerb ihre Existenz bedrohen könne. Herr Caragiuli von der Bremer Straßenbahn AG hält das lokale Unternehmen für sehr effizient, befürchtet allerdings bei einer Beteiligung Dritter Angebotsverschlechterungen für die Stadt.

Mützelburg fordert den Senat und den Vorstand der Bremer Straßenbahn AG auf, das kommunale Unternehmen so schnell wie möglich auf den Wettbewerbsweg zu bringen. Dabei kommen für ihn Zusammenschlüsse mit anderen Verkehrsunternehmen in Frage. Weiterhin fordert er eine offensive Diskussion über alle Varianten, wie der Wettbewerb positiv gelenkt werden kann. "Daß die BSAG überhaupt erstmal Geld braucht, ist allen klar. Wenn das nicht aus dem kommunalen Haushalt kommen kann, ist privates Kapital die einzige Lösung." Übergangsfristen, die allen bekannt sein müssen, könnten ebenfalls helfen, Probleme von vorschnellen Lösungen zu vermeiden. Ein entsprechender Prozeß darf allerdings nicht länger als fünf Jahre in Anspruch nehmen.