Große Anfrage „Inklusive Kulturpolitik in Bremen – wo stehen wir im Jahr 2018?“

Die UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass Kultupolitik innklusiv sein muss. Menschen mit Behinderung soll so die Möglichkeit gegeben werden, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen. Die Grünen wollen nun u.a. vom Senat wissen, welche konkreten Handlungsempfehlungen oder Konzepte der Senat für das Bundesland Bremen auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2008 speziell für den Kulturbereich ausgearbeitet hat. Zuständig für die Grünen ist der kulturpolitische Sprecher Nima Pirooznia.

Die Große Anfrage vom 20. November 2018, Drucksache 19/1920 und die Antwort des Senats vom 29. Januar 2019, Drucksache 19/2020


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 8. Mai 2019 wurde die Große Anfrage debattiert.