Frage „Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung privater Musik-, Tanz-, Ballett- und Schwimmschulen“

Frage „Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung privater Musik-, Tanz-, Ballett- und Schwimmschulen“

Carsten Werner

Der kulturpolitische Sprecher Carsten Werner richtete diese Frage an den Senat. Mit dem Steuergesetz 2013 plant die Bundesregierung auch eine Änderung bei privaten Unterrichtsangeboten. Private Musikschulen beispielsweise waren bislang von der Umsatzsteuer befreit, weil sie als Ergänzung zu den staatlichen Musikschulen, die den Bedarf nicht abdecken können, gesehen wurden. Das neue Steuergesetz unterscheidet nun zwischen berufsförderndem Unterricht und Freizeitangeboten bei Anbietern, die Gewinne erzielen und auch entnehmen wollen. Diese Trennung lässt sich nicht einfach ziehen, zumal gerade beim Ballett- oder Musikunterricht im Kindesalter begonnen wird, die spätere Berufswahl aber noch nicht feststehen kann. Viele Unterrichtsanbietende befürchten nun existenzgefährdende Einbußen, weil die Umsatzsteuer von 19 Prozent nicht eins zu eins auf die Kursgebühren umgelegt werden könne. Der Text der Frage mit Antwort des Senats vom 12. September 2012