Frage "Ausgleich von Investoren- und Gemeinwohlinteressen beim Kleinanlegerschutz"

Frage "Ausgleich von Investoren- und Gemeinwohlinteressen beim Kleinanlegerschutz"

In Folge der Pleite des Windenergieunternehmens Prokon, durch die rund 75.000 Anleger ihre Einlagen von insgesamt 1,4 Milliarden Euro verlieren dürften, hat die Bundesregierung ein "Kleinanlegerschutzgesetz" vorgelegt. Diese gut gemeinte Initiative hat allerdings auch einen Haken, der zum Beispiel in Bremen selbstverwaltete Wohnprojekte und auch die geplante Freie Gemeinschaftsschule bedroht. Um diese zu finanzieren, werden nicht nur Darlehen bei Banken aufgenommen, sondern auch private Kredite, sogenannte "Nachrangdarlehen". Dafür gibt es zwar keine Sicherheiten, aber höhere Zinsen. Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts hätte zur Folge, dass diese Nachrangdarlehen als Vermögensanlage behandelt werden müssen, also wie Unternehmensbeteiligungen. Und dafür muss auch jährlich ein "Verkaufsprospekt" erstellt werden, was sehr teuer ist. Damit wären die oben genannten Projekte völlig überfordert. Carsten Werner fragt den Senat nach den Konsequenzen dieses Gesetzes und nach Möglichkeiten, den Investorenschutz und die gemeinwohlorientierten Interessen der Projekte zu vereinen. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 19. Februar 2015