Antrag „Temporäre Lernangebote für Kinder mit Förderbedarfen an den Schulen in Bremen zeitnah bedarfsgerecht ausweiten und bis zum Schuljahr 2023/24 sicherstellen!"

Die Regierungsfraktionen fordern den Senat auf, die Ausweitung temporärer Lerngruppen wie beispielsweise das „Projekt Übergang“ auf weitere Grund- und Sekundarstufe 1-Schulen in Bremen für Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwicklung vorzubereiten und dafür Sorge zu tragen, dass die dafür benötigten zusätzlichen Finanzmittel in den im neuen Jahr beginnenden Haushaltsberatungen verbindlich angemeldet werden. Der zuständige Abgeordnete ist Christopher Hupe.

DerAntragvom 10. November 2020, Drucksache 20/347 S


In der Sitzung der Bürgerschaft vom 15. Dezember 2020 wurde der Antrag beschlossen.

Christopher Hupe: „Mit dem Antrag zur Ausweitung der temporären Lernangebote bringen wir die qualitative Verbesserung der Inklusion an Bremer Schulen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention voran. Temporäre Lernangebote ermöglichen es, Druck vom Kessel zu nehmen. Sowohl für die Klassen, in denen verhaltensauffällige Kinder den Unterricht stark stören, als auch für diese Kinder, die nun an ihren Schulen ein Angebot bekommen, um perspektivisch wieder voll in den Unterricht integriert zu werden. Die temporären Lerngruppen schaffen die Strukturen an den Regelschulen, um die im Schulgesetz vorgesehen Schließung des Förderzentrums an der Fritz-Gansberg-Straße im Jahr 2024 möglich zu machen. Dabei ermöglichen wir eine gute inklusive Beschulung für deutlich mehr Schüler*innen, als gegenwärtig am Förderzentrum beschult werden. Während es am Förderzentrum nur 50 Plätze gibt, profitieren von temporären Lerngruppen alle Schüler*innen mit Förderbedarf in der sozial-emotionalen Entwicklung, was in Bremen über 350 Schüler*innen betrifft.“