Antrag "Schuldenbremse einführen"

Antrag "Schuldenbremse einführen"

Hermann Kuhn

Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher Hermann Kuhn vertritt diese Änderung der Landesverfassung. Das Grundgesetz schreibt für Bund und Länder den Grundsatz eines ohne Einnahmen aus Krediten strukturell – d.h. um Konjunktureffekte bereinigten – ausgeglichenen Haushalts fest. Eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen sichert die notwendige Handlungsfähigkeit zur Krisenbewältigung. Für die Länder ist das Ziel festgelegt, die Haushalte ab 2020 ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Mit diesem Antrag wird dieses Ziel in der Bremer Landesverfassung festgeschrieben. Der Antrag vom 10. Juli 2012, Drucksache 18/523