Antrag „Rechtssicherheit im Rahmen der EU-Freizügigkeit schaffen“

Antrag „Rechtssicherheit im Rahmen der EU-Freizügigkeit schaffen“

Eine der Errungenschaften der erfolgreichen Einigung Europas ist das Freizügigkeitsrecht – Freizügigkeit für die Menschen, in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Arbeit aufzunehmen, zu studieren, ihren Altersruhesitz zu wählen und schlicht auch zu reisen. Nach Deutschland kommen überwiegend gut ausgebildete Fachkräfte. Es machen sich aber auch viele geringqualifizierte Menschen auf den Weg, oftmals gelockt von Arbeitssklavenhändlern, ausgenutzt von Mietwucherern. Nicht geklärt ist, inwieweit jene Anspruch auf Sozialleistungen im Zuwanderungsland haben, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren oder anderweitig in Not geraten. Gegenwärtig arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an einer eindeutigen Rechtslage dafür. Dies unterstützt im Grundsatz dieser Antrag, den die europapolitische Sprecherin Henrike Müller initiiert hat. In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 26. Mai 2016 wurde der Antrag beschlossen.Dem Slogan von der „Armutszuwanderung“, vor allem aus Südosteuropa, hielt Henrike Müller in der Debatte entgegen, dass von den in Deutschland lebenden 1,9 Millionen EU-BürgerInnen knapp 1,5 Millionen arbeiten, und das ist gut für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Das ist gut für unsere Bauern, denn die Ernten werden eingeholt. Das ist gut für unsere Bauwirtschaft, denn die EU-BürgerInnen bauen unsere Wohnungen. Das ist gut für unsere Hochschulen, denn junge qualifizierte Nachwuchskräfte befördern unsere Innovationsfähigkeit. Das ist gut für unsere Lebensmittelindustrie, denn auch hier halten vor allem EU-BürgerInnen die Produktion am Laufen – nicht zuletzt in Bremerhaven! Und von den aktuell ca. 400.000 Personen, die Sozialleistungen beziehen, stammen ca. 120.000 Menschen aus Rumänien und Bulgarien.Henrike Müller betonte, dass wir in Zeiten wie diesen mehr und nicht weniger soziales Europa brauchen. Dazu gehört, dass die Europäische Freizügigkeit sozial flankiert wird. UnionsbürgerInnen, die in einem anderen Land Arbeit suchen, brauchen dazu auch finanzielle Unterstützung. Wir dürfen die Chancen der Freizügigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union nicht unnötig reduzieren. Denn ohne Existenzsicherung besteht eine erhöhte Gefahr, dass nicht hochqualifizierte Unionsbürger von skrupellosen Unternehmen oder Vermietern ausgebeutet werden. Das kann – angesichts der Erfahrungen in Bremerhaven – nicht unser Ziel sein.Der Antrag vom 24. Mai 2016, Drucksache 19/461