Antrag "Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Auskunfteien verbessern"

Antrag "Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Auskunfteien verbessern"

Auskunfteien sammeln die Daten von von VerbraucherInnen bezüglich ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungsmoral und ermitteln daraus einen sogenannten "Scoringwert". Dazu dienen nicht nur bisher getätigte Ratenkäufe oder Kreditnahmen, sondern auch Informationen hinsichtlich der Wohngegend oder auch die Auswertung von Äußerungen in sozialen Netzwerken wie Facebook. Diese Daten werden Händlern und Darlehensgebern zur Verfügung gestellt, um deren Risiko eines Zahlungsausfalls gering zu halten. Eine "schlechte" Adresse kann dazu führen, dass Menschen entweder gar keinen Kredit erhalten oder nur zu teureren Bedingungen. Negative Äußerungen über den Arbeitgeber in sozialen Netzwerken führen zu der Einschätzung, dass die Person bald den Job verlieren oder kündigen wird, also arbeitslos wird. Bislang haben VerbraucherInnen das Recht, ihren Scoringwert und die erfassten Daten zu erfahren. Sie haben jedoch nicht das Recht, Auskunft über die Berechnung und die Gewichtung ihrer Merkmale zu erhalten. Dies zu ändern fordert ein Antrag, vom verbraucherschutzpolitischen Sprecher Jan Saffe vertreten. Der Antrag vom 31. Juli 2014, Drucksache 18/1514