Antrag „Ortsamtsleitung mit großer Mehrheit wählen und zukünftig auch abwählen können“

Antrag „Ortsamtsleitung mit großer Mehrheit wählen und zukünftig auch abwählen können“

Die Ortsämter in den einzelnen Bremer Stadtteilen werden von WahlbeamtInnen geleitet. Sie werden von den zuständigen Beiräten mit relativer Mehrheit gewählt. Für die Zusammenarbeit der Beiräte mit den Ortsamtsleitungen ist großer Rückhalt und gegenseitiges Vertrauen sehr wichtig. Deshalb sollen die Ortsamtsleitungen künftig mit einfacher Mehrheit gewählt werden, fordert der beirätepolitische Sprecher Ralph Saxe. Das heißt, nicht wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt, ist gewählt, sondern es ist eine größere Mehrheit erforderlich, wer also mehr Stimmen hat als alle anderen KandidatInnen zusammen. Außerdem sollen OrtsamtsleiterInnen in Zukunft mit Dreiviertelmehrheit auch abgewählt werden können. Der Antrag vom 17. November 2015, Drucksache 19/47 S Dazu ist allerdings auch eine Änderung des Bremischen Beamtengesetzes nötig, die im Landtag mit diesem Antrag vom 17. November 2015 erfolgt, Drucksache 19/145. Damit hatte sich zwischen der 1. und 2. Lesung der Rechtsausschuss befasst. Hier sein Bericht und Antrag vom 9. März 2016, Drucksache 19/332