Antrag "Kinderbetreuung – Krach gehört dazu"

Antrag "Kinderbetreuung – Krach gehört dazu"

Schon in der vergangenen Wahlperiode wurde auf Initiative von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landesimmissionsschutzgesetz festgelegt, dass Kinderlärm als selbstverständlicher Ausdruck kindlicher Entfaltung anzusehen und von AnwohnerInnen hinzunehmen sei. Das neugefasste Bundesimmissionsschutzgesetz formulierte es weicher indem es Kindergeräusche „als in der Regel“ nicht schädliche Umwelteinwirkungen definiert. Carsten Werner, dem baupolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion fiel nun auf, dass die Baunutzungsverordnung von der Bundesregierung nicht angepasst wurde. Was also auf der einen Seite zulässig sei, könne andererseites nicht als unzumutbar gelten. Weil durch diese Regelung die unkomplizierte Ansiedlung von dringend benötigten Kinderbetreuungseinrichtungen nicht möglich ist, soll der Senat laut diesem Antrag auf Bundesebene auf eine entsprechende Änderung der Baunutzungsordnung hinarbeiten. Der Antrag, Drucksache 18/774