Antrag „Istanbul-Konvention: Gewaltschutz für alle Frauen* – ohne Vorbehalte"

Die Koalitionsfraktionen fordern in einem gemeinsamen Antrag den Senat u. a. auf, eine Strategie zu entwickeln, um von Gewalt betroffene Frauen* mit ehe- oder beziehungsabhängigen Aufenthaltsstatus im Land Bremen über Beratungs- und Unterstützungsangebote zu informieren sowie diese durch Übersetzer*innen und mehrsprachige Online-Angebote zugänglich zu machen. Die zuständige Abgeordnete ist Henrike Müller.

DerAntragvom 30. Oktober 2020, Drucksache 20/675


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 16. Dezember 2020 wurde der Antrag beschlossen.

Henrike Müller: „Jedes Jahr wieder führen wir eine Debatte über eine Pandemie, die bereits seit Jahrzehnten anhält und leider auch noch Jahrzehnte anhalten wird: die Gewalt gegen Frauen. Sie hat pandemische Ausmaße und ist ein weltweites Phänomen, ein patriarchalisches Problem. Es ist ein politisches, natürlich auch ein gesellschaftliches Problem, aber es ist eben keine Privat-Angelegenheit sondern die Angelegenheit von uns allen. Bisher verhindern wir Gewalt nicht, wir verwalten sie. Deshalb müssen wir davor ansetzen. Hierbei sind meiner Meinung nach besonders drei Aspekte wichtig: Prävention, Evaluation und Kooperation. Wir müssen die Präventionsarbeit stärken und eben auch Männerarbeit betreiben. Wir müssen die Verantwortung von Männern fordern und fördern. Wir müssen Evaluation betreiben, um in der Präventionsarbeit darauf hinwirken zu können, dass es nicht zu solchen Taten kommt und Muster frühzeitig erkannt werden können. Und es muss stärker zwischen den verschiedenen Stellen kooperiert werden. Bisher erkennen leider viel zu wenig Ärzte, Kindertageseinrichtungen und Schulen, Jurist*innen und Juristen, dass Kinder und Frauen in Haushalten leben, in denen sie Gewalt erleben.“