Antrag „Humanitäres Bleiberecht für Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt“

Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt sollen nach dem Willen von Grünen und SPD ein humanitäres Bleiberecht erhalten. Die Regierungsfraktionen haben einen entsprechenden Antrag gestellt, in dem sie den Senat u.a. auffordern, den Entschließungsantrag der Länder Thüringen, Berlin und Brandenburg für ein humanitäres Bleiberecht im Bundesrat zu unterstützen. Zuständig für die Grünen ist der innenpolitische Sprecher Björn Fecker.

Der Antrag vom 22. August 2018, Drucksache 19/1791 (Neufassung der Drucksache 19/1715)


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 29. August 2018 wurde der Antrag beschlossen.

Björn Fecker zeigte sich im Landtag entschlossen: „Unser Staat muss sich unmissverständlich auf die Seite der Opfer rechter und rassistischer Gewalt stellen. Die Antwort der Großen Koalition in Berlin auf die hohen Zahlen rechtsextremer Gewalt sind Verschärfungen des Asylrechts, unsere Antwort hier in Bremen muss es hingegen sein, die Opfer zu stärken. Wir wollen ihnen deutlich machen, dass sie der Staat in dieser besonderen Situation eben nicht allein lässt.“ In Richtung der Täter richtete Fecker ebenfalls das Wort: „Ja, es geht uns auch um ein klares Signal an die Täter. Rechte und rassistisch motivierte Gewalt gegen Asylsuchende führt im Land Bremen eben nicht zu Vertreibung der hier schutzsuchenden Menschen. Das schäbige Handeln der Täter führt zum Gegenteil – Aufenthalt statt Vertreibung!“