Antrag „Gesetz zur weiteren Erleichterung von Bürgeranträgen"

Die Attraktivität des Bürger*innenantrags soll nach Wunsch der Fraktionen der Grünen, der SPD, DIE LINKE, der CDU und der FDP erheblich erhöht werden. Hierfür soll u. a. das notwendige Quorum deutlich gesenkt werden und zukünftig der Anknüpfungspunkt für das notwendige Quorum nicht die Bevölkerungszahl sein, sondern eine bestimmte Anzahl von Unterstützer*innen als notwendige, aber auch ausreichende Hürde für Relevanz einerseits und Beteiligung andererseits. Der zuständige Abgeordnete ist Ralph Saxe.

 

DerAntragvom 10. November 2020, Drucksache 20/705