Antrag „Gesetz zur Änderung des Schwangerenberatungsgesetzes - Öffentliche Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen“

Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet es Ärztinnen und Ärzten, öffentlich auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen hinzuweisen. Dass Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft strafbar ist, diskriminiert Frauen beim Recht auf Informationsfreiheit. Bremen hatte sich bereits im Jahr 2017 einer entsprechenden Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Paragrafen 219a angeschlossen. Vor einer weiteren Beratung im Bundesrat fordern Grüne und SPD den Senat u.a. auf, eine Liste aller Arztinnen und Ärzte in Bremen und Bremerhaven zu erstellen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Diese Liste muss dann den Beratungsstellen zur Verfügung gestellt werden, die nach dem Bremischen Schwangerenberatungsgesetz Hilfe und Beratung anbieten oder vermitteln. Zuständig für die Grünen ist die geschlechterpolitische Sprecherin Henrike Müller.

Der Antrag vom 17. August 2018, Drucksache 19/1774 (Neufassung der Drucksache 19/1726)


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 29. August 2018 wurde der Antrag in 1. Lesung beschlossen.

Henrike Müller kommentierte den Beschluss im Anschluss an die Landtagsdebatte: „Im November 2017 wurde Kristina Hänel auf Grundlage des §219a verurteilt. Im Dezember forderten wir mit Beschluss der Bremischen Bürgerschaft den Senat auf, sich auf Bundesebene für die Abschaffung des §219a einzusetzen. Weil auf Bundesebene bisher keine Fortschritte erreicht wurden, haben wir heute wenigstens für Bremen und Bremerhaven Klarheit geschaffen. Im Land Bremen schaffen wir Informationsfreiheit für Frauen, damit ihr Selbstbestimmungsrecht keine hohle Floskel ist!“

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 26. September 2018 wurde der Antrag in 2. Lesung beschlossen.