Antrag "Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Regelsätze in der Sozialhilfe"

Antrag "Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Regelsätze in der Sozialhilfe"

Susanne Wendland
Sülmez Dogan

Susanne Wendland, für Soziales, und Sülmez Dogan, für Justiz zuständig stehen für diesen Antrag. Pflegegeld erhalten blinde und schwerstbehinderte Menschen zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen. Vorschriften der EU dazu haben sich geändert, die in deutsches Recht auch in den Ländern aufgenommen werden müssen. Eile zur Beschlussfassung war geboten, weil sonst Deutschland ein Zwangsgeldverfahren der EU gedroht hätte. Mit dem Gesetzentwurf des Senats sollte auch die Gerichtszuständigkeit vom Verwaltungsgericht auf das Sozialgericht übertragen werden. Dazu kam allerdings noch Beratungsbedarf auf, weshalb die Koalitionsfraktionen diesen Gesetzesantrag ohne diese Zuständigkeitsübetragung in den Landtag einbrachte. Der Antrag vom 11. Juli 2012, Drucksache 18/524