Antrag „´Fahren ohne Fahrschein´ entkriminalisieren"

Nach dem Willen von SPD, Grünen und Linken soll das 'Fahren ohne Fahrschein' bald von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. U.a. sollen damit Staatsanwälte und Gerichte entlastet werden. Zuständig ist die rechtspolitische Sprecherin Sülmez Dogan.

Der Antrag vom 22. Oktober 2019, Drucksache 20/209


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 21. November 2019 wurde der Antrag beschlossen.

Sülmez Dogan: „Wir wollen das sogenannte Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen. Dadurch können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte entlastet werden. Das verringert auch die Anzahl der Ersatzfreiheitsstrafen und entlastet damit den Strafvollzug. Ersatzfreiheitsstrafen wegen sog. Schwarzfahrens betreffen vor allem Menschen, die mittellos sind und verschiedenste Probleme haben. Die Ärmsten der Gesellschaft trifft die volle Härte des Rechtsstaates. Dabei richtet das Fahren ohne Fahrschein finanziell oftmals nicht mehr Schaden an als etwa die schuldig gebliebene Gebühr von Falschparker*innen. Hier geht es auch um Gleichbehandlung. Mit der Herabstufung von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit wird sog. Schwarzfahren nicht legalisiert. Der ÖPNV behält die Möglichkeit, zur Abschreckung ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu verlangen oder ein Hausverbot zu verhängen. Ehrliche Fahrgäste werden also dadurch nicht benachteiligt.“