Antrag "Evaluation des Beirätegesetzes"

Antrag "Evaluation des Beirätegesetzes"

Vor drei Jahren wurde das Beirätegesetz reformiert. Damit wurden die Entscheidungsbefugnisse und Informationsrechte der Stadtteilparlamente ausgeweitet: Die Beiräte bestimmen mit, wofür die Stadtteilbudgets der einzelnen Senatsressorts vor Ort verwendet werden. Die Ressorts stellen den Beiräten ihre Vorhaben für den Stadtteil fortan bei regelmäßigen Planungskonferenzen vor: Dadurch können die Beiräte ihre Vorschläge und Änderungswünsche schon im Vorfeld der Planungen einbringen. Die Stadtteilparlamente haben ein verbrieftes Informationsrecht gegenüber Behörden, Fachressorts und städtischen Gesellschaften. Das Votum der Beiräte kann nicht mehr einfach übergangen werden. Im Streitfall muss sich die Stadtbürgerschaft damit befassen, wobei die Beiräte ein Rederecht erhalten. Zudem erlaubt das Gesetz die beiratsübergreifende Zusammenarbeit. Nicht zuletzt können sich Jugendliche schon ab dem 14. Lebensjahr als Mitglied eines Jugendbeirats für ihre Belange engagieren. Nun ist es an der Zeit zu sehen, wie sich die Veränderungen in der Praxis bewähren. Marie Hoppe, die für Beiräte und Bürgerbeteiligung zuständige Abgeordnete, brachte mit diesem Antrag Anregungen auf den Weg, die bei der Auswertung durch die Senatskanzlei berücksichtigt werden sollen. Der Antrag, Drucksache 18/285 S