Antrag "Die Reform der Erbschaftsteuer ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit!"

Antrag "Die Reform der Erbschaftsteuer ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit!"

Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, es bis Juni 2016 neu zu regeln. Drei der Richter haben in einem Minderheitenvotum das Sozialstaatsprinzip hervorgehoben, das grundgesetzlich den Staat auffordert, für sozialen Ausgleich und einen gerechte Sozialordnung zu sorgen. In Deutschland ist anwachsend eine hohe Konzentration großer Vermögen in den Händen weniger zu vermerken. In der Eurozone weist Deutschland die höchste Vermögensungleichheit auf. Ein vom finanzpolitischen Sprecher Hermann Kuhn initiierter Antrag fordert den Senat auf, sich in den Verhandlungen zur Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes unter anderem für einen leistungsgerechten Beitrag hoher Vermögen  für unser Gemeinwesen einzusetzen. Der Antrag vom 21. April 2015, Drucksache 18/1836