Antrag „Beitrag zur Stärkung der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung leisten, echte Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte umsetzen“

Im derzeitigen Krankheitsvorsorgesystem können Beamtinnen und Beamte sich zwar freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern, müssen dann aber den Versicherungsbeitrag inklusive des sog. Arbeitgeberanteils vollständig selbst tragen. Die private Krankenversicherung (PKV) ist in der Regel deutlich günstiger, weil der Staat die Hälfte des Beitrages über die Beihilfe bezuschusst. Das sogenannte "Hamburger Modell" ermöglicht Beamtinnen und Beamten die Wahl zwischen einer Mitgleidschaft in der PKV und der GKV. Die solidarische Pflichtversicherung wird so gestärkt. SPD und Grüne fordern den Senat u.a. auf, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Wahlmöglichkeit für Beamtinnen und Beamte bei der Krankenversicherung in Anlehnung an das „Hamburger Modell“ ab dem 1. Januar 2020 einzuführen. Zuständig für die Grünen ist der gesundheitspolitische Sprecher Nima Pirooznia.

Der Antrag vom 23. Oktober 2018, Drucksache 19/1878


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 8. November 2018 wurde der Antrag beschlossen.

Nima Pirooznia: „Die Neuregelung schadet niemanden, nützt aber vielen. Beamtinnen und Beamte, die sich bisher schon freiwillig gesetzlich versichert haben, hatten häufig gar keine echte Wahl, weil sie z.B. wegen einer Vorerkrankung oder Behinderung hohe Risikozuschläge in der privaten Versicherung hätten zahlen müssen. Für sie ist das neue Modell ebenso interessant wie für BeamtInnen und Beamte, die sich in niedrigen Besoldungsstufen befinden, Teilzeit arbeiten oder viele Kinder haben. Für all jene, die weiterhin das herkömmliche System bevorzugen, entstehen keine Nachteile. Die Reform ist ein Schritt in Richtung Bürgerversicherung.“