Antrag „Änderung des Bremischen Schulgesetzes“

Antrag „Änderung des Bremischen Schulgesetzes“

Nach dem Willen von Grünen und SPD sollen Kinder, die von Oktober bis einschließlich Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, nur eingeschult werden, wenn eine positive
Feststellung ihrer Schulfähigkeit vorliegt. Zudem sollen die Karenzzeit und der Antragszeitrum verkürzt werden, um eine bessere Schulplatz- und KiTa-Planung zu gewährleisten. Einen enstsprechenden Antrag an den Senat haben die Regierungsfraktionen gestellt. Zuständig ist der bildungs- und kinderpolitische Sprecher Matthias Güldner.

Der Antrag vom 12. Juni 2018, Drucksache 19/1714

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 21. Juni 2018 wurde das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes in erster und zweiter Lesung beschlossen.