Bericht aus dem Landtag vom 18. Februar 2015

Bericht aus dem Landtag vom 18.02.2015

Mit Wohnungsaufsichtsgesetz gegen verwahrloste und überbelegte Häuser einschreiten

Immer wieder gibt es unseriöse Hauseigentümer, die Menschen in einer schwierigen Situation ausnutzen, indem sie ihnen eigentlich nicht mehr bewohnbare Wohnungen zu hohen Preisen vermieten. Um bei solchen verwahrlosten und überbelegten Wohnhäusern künftig besser eingreifen zu können, hat der Landtag heute in 1. Lesung ein Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet. Das Gesetz legt Mindeststandards fest: Dazu gehören u.a. eine Mindestwohnfläche pro BewohnerIn, funktionierende sanitäre Anlagen und eine Kochmöglichkeit. Falls einzelne Wohnungen oder das ganze Wohnhaus diese Mindeststandards nicht erfüllen oder Gesundheitsgefahren drohen, können die Städte Bremen bzw. Bremerhaven künftig solche Wohnungen leichter für unbewohnbar und damit nicht vermietbar erklären. Damit schützt das Gesetz auch die Mehrzahl ordentlicher VermieterInnen, die ihren Wohnraum angemessen instand halten, vor verwahrlosten Häusern in den Quartieren mit negativen Auswirkungen auf das gesamte Wohnumfeld.
 
„Wir verabschieden ein Gesetz, das verantwortungslose Wohnungseigentümer in die Pflicht nimmt, um menschenwürdiges Wohnen sicherzustellen“, erläutert die sozialpolitische Sprecherin Susanne Wendland den Gesetzesvorstoß. Sie betont, dass Bremen und Bremerhaven damit ein Instrument an die Hand bekommen, um gegen sog. Heuschrecken – Wohnungskonzerne, die für ihre Rendite viel Geld aus der Vermietung ziehen, sich aber nicht um Schäden kümmern – vorzugehen. „Die Behörden können damit eingreifen, wenn Investoren nichts machen und die Wohnungsnot schamlos ausnutzen. Sozialpolitisch ist das unbedingt notwendig, weil der Markt an dieser Stelle versagt. Politik korrigiert mit diesem Gesetz, zieht Wohnungsstandards verbindlich ein und verhindert, dass Menschen unwürdig wohnen und ganze Stadtquartiere verfallen“, so Susanne Wendland.

Gesetzesnovelle schafft mehr Transparenz an Hochschulen

Die staatlichen Hochschulen im Land Bremen müssen bei Drittmittelprojekten transparenter werden: In einer öffentlichen Datenbank soll künftig nachzulesen sein, welche Geldgeber wie viele Mittel für welche Projekte mit welcher Zielsetzung bereitstellen. Ab einer Fördersumme von 5000 Euro sollen auch die Vertragstexte unter Wahrung schutzwürdiger Belange publiziert werden. Das sieht die nun in 1. Lesung beschlossene Novelle des Hochschulgesetzes vor. Demnach wird auch die Zivilklausel gesetzlich verankert. Außerdem muss jede Hochschule auf Vorschlag der Studierenden-Vertretung eine Ombudsperson einsetzen – als unabhängige Ansprechstelle für Studierende und Promovierende, wenn sie Probleme bzw. Beschwerden bei Studien- oder Prüfungsangelegenheiten haben.
 
Die Grünen-Fraktion hält das deutliche Plus an Transparenz für den richtigen Schritt. „Transparenz ist wesentlich für die Verantwortung von Wissenschaft gegenüber der Gesellschaft. Hochschulen sind öffentliche Einrichtungen und werden im Wesentlichen mit Steuergeld finanziert. Drittmittelprojekte nutzen immer auch die mit öffentlichen Mitteln finanzierte Infrastruktur. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fordern nachvollziehbare Informationen darüber ein, wer im Wissenschaftsbereich welche öffentlichen oder privaten Mittel für welche Forschungstätigkeiten erhält. Diesem Wunsch wollen wir nachkommen“, so die wissenschaftspolitische Sprecherin Silvia Schön.
 
Zur Ombudsperson erklärt Silvia Schön: „Die Ombudsperson soll eine unabhängige und kompetente AnsprechpartnerIn für Studierende und Promovierende sein. Sie soll auf Vorschlag der StudierendenverteterInnen im Akademischen Senat gewählt werden. Insbesondere bei schwerwiegenden Problemen mit Lehrenden trauen sich Studierende oder Promovierende insbesondere in Prüfungsphasen oft nicht, dagegen vorzugehen. Eine vertrauenswürdige Ombudsperson kann sie wirkungsvoll unterstützen“, erklärt Silvia Schön.

Klimaschutz erhält Gesetzeskraft

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen für die Menschheit. Während andernorts Menschen durch die Erderwärmung ihre Lebensgrundlagen zu verlieren drohen, sind für Bremen und die Region mehr Starkregen, Hochwasser und Hitzewellen prognostiziert. Um die negativen Folgen noch abzumildern, muss der Klimaschutz verstärkt werden. Die Klimaschutzmaßnahmen nützen den BürgerInnen, aber auch der Regionalwirtschaft. Der Landtag hat deshalb heute in 1. Lesung das Bremische Klimaschutzgesetz verabschiedet. Damit verpflichtet sich Bremen, den klimaschädlichen CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Um das zu erreichen, setzt das Land auf energieeffizientes Sanieren und Bauen, den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und eine klimaschonende Verkehrswende. Ein wissenschaftlicher Beirat behält die Klimaschutzanstrengungen kritisch im Blick. Sollten die ergriffenen Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen, muss der Senat nachsteuern. „Unsere Kinder und Enkel werden sich mit den Folgen des Klimawandels auseinandersetzen müssen. Und ob diese in einem beherrschbaren Rahmen bleiben, entscheiden wir heute. Konsequenter Klimaschutz ist somit Voraussetzung für Generationengerechtigkeit. Es ist richtig, jungen Menschen ein lebensfreundliches Klima zu hinterlassen. Der Weg dahin führt über die konsequente Reduzierung des Treibhausgasausstoßes. Diesen Weg legt das Land Bremen nun verbindlich und rechtlich fest. Es freut mich außerordentlich, dass wir in Bremen damit unserer  Verantwortung gerecht werden“, bekräftigt die klima- und energiepolitische Sprecherin Anne Schierenbeck. Die CDU hat das Klimaschutzgesetz abgelehnt, weil das aus ihrer Sicht doch alles irgendwie unrealistisch sei. Dabei sind sich fast alle WissenschaftlerInnen einig, dass die Erderwärmung auf 2 Grad Celsius begrenzt werden muss, um katastrophale Folgen zu vermeiden. „Wenn wir weiterhin nur ‚business as usual‘ machen - also das, was CDU und Handelskammer sich womöglich als ‚realistische‘ Klimaschutzmaßnahmen vorstellen - dann wird sich die Erde im Mittel um 4,5 bis 6  Grad erwärmen. Das bedeutet langfristig einen Meeresspiegel-Anstieg um mehrere Meter, vor allem aber bedeutet es dramatische Folgen für die Landwirtschaft und damit die Welternährung. Kriege um Wasser, Klimaflüchtlinge, wesentlich mehr Wetterextreme und Unwetter sind die Folgen, die wir befürchten müssen und wissentlich unseren Kindern und Enkeln zumuten. Deswegen sagt der Weltklimabericht aus dem letzten Jahr  in aller Deutlichkeit: es müssen schnell drastische Maßnahmen erfolgen!“, unterstreicht Anne Schierenbeck. Gerade auch Unternehmen seien z.B. auf den wirksamen Schutz der Infrastruktur angewiesen. Die regionale Wirtschaft profitiere in Form von Aufträgen sogar von den Klimaschutzmaßnahmen. „Mit Ihrer Haltung vertreten Sie gerade nicht die Interessen der bremischen Unternehmen“, so Anne Schierenbeck an die Adresse der CDU.