Bericht aus dem Landtag vom 18. Februar 2015
Bericht aus dem Landtag vom 18.02.2015
Mit Wohnungsaufsichtsgesetz gegen verwahrloste und überbelegte Häuser einschreiten
Immer wieder gibt es unseriöse Hauseigentümer, die Menschen in einer schwierigen Situation ausnutzen, indem sie ihnen eigentlich nicht mehr bewohnbare Wohnungen zu hohen Preisen vermieten. Um bei solchen verwahrlosten und überbelegten Wohnhäusern künftig besser eingreifen zu können, hat der Landtag heute in 1. Lesung ein Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet. Das Gesetz legt Mindeststandards fest: Dazu gehören u.a. eine Mindestwohnfläche pro BewohnerIn, funktionierende sanitäre Anlagen und eine Kochmöglichkeit. Falls einzelne Wohnungen oder das ganze Wohnhaus diese Mindeststandards nicht erfüllen oder Gesundheitsgefahren drohen, können die Städte Bremen bzw. Bremerhaven künftig solche Wohnungen leichter für unbewohnbar und damit nicht vermietbar erklären. Damit schützt das Gesetz auch die Mehrzahl ordentlicher VermieterInnen, die ihren Wohnraum angemessen instand halten, vor verwahrlosten Häusern in den Quartieren mit negativen Auswirkungen auf das gesamte Wohnumfeld.„Wir verabschieden ein Gesetz, das verantwortungslose Wohnungseigentümer in die Pflicht nimmt, um menschenwürdiges Wohnen sicherzustellen“, erläutert die sozialpolitische Sprecherin Susanne Wendland den Gesetzesvorstoß. Sie betont, dass Bremen und Bremerhaven damit ein Instrument an die Hand bekommen, um gegen sog. Heuschrecken – Wohnungskonzerne, die für ihre Rendite viel Geld aus der Vermietung ziehen, sich aber nicht um Schäden kümmern – vorzugehen. „Die Behörden können damit eingreifen, wenn Investoren nichts machen und die Wohnungsnot schamlos ausnutzen. Sozialpolitisch ist das unbedingt notwendig, weil der Markt an dieser Stelle versagt. Politik korrigiert mit diesem Gesetz, zieht Wohnungsstandards verbindlich ein und verhindert, dass Menschen unwürdig wohnen und ganze Stadtquartiere verfallen“, so Susanne Wendland.
Gesetzesnovelle schafft mehr Transparenz an Hochschulen
Die staatlichen Hochschulen im Land Bremen müssen bei Drittmittelprojekten transparenter werden: In einer öffentlichen Datenbank soll künftig nachzulesen sein, welche Geldgeber wie viele Mittel für welche Projekte mit welcher Zielsetzung bereitstellen. Ab einer Fördersumme von 5000 Euro sollen auch die Vertragstexte unter Wahrung schutzwürdiger Belange publiziert werden. Das sieht die nun in 1. Lesung beschlossene Novelle des Hochschulgesetzes vor. Demnach wird auch die Zivilklausel gesetzlich verankert. Außerdem muss jede Hochschule auf Vorschlag der Studierenden-Vertretung eine Ombudsperson einsetzen – als unabhängige Ansprechstelle für Studierende und Promovierende, wenn sie Probleme bzw. Beschwerden bei Studien- oder Prüfungsangelegenheiten haben.Die Grünen-Fraktion hält das deutliche Plus an Transparenz für den richtigen Schritt. „Transparenz ist wesentlich für die Verantwortung von Wissenschaft gegenüber der Gesellschaft. Hochschulen sind öffentliche Einrichtungen und werden im Wesentlichen mit Steuergeld finanziert. Drittmittelprojekte nutzen immer auch die mit öffentlichen Mitteln finanzierte Infrastruktur. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fordern nachvollziehbare Informationen darüber ein, wer im Wissenschaftsbereich welche öffentlichen oder privaten Mittel für welche Forschungstätigkeiten erhält. Diesem Wunsch wollen wir nachkommen“, so die wissenschaftspolitische Sprecherin Silvia Schön.
Zur Ombudsperson erklärt Silvia Schön: „Die Ombudsperson soll eine unabhängige und kompetente AnsprechpartnerIn für Studierende und Promovierende sein. Sie soll auf Vorschlag der StudierendenverteterInnen im Akademischen Senat gewählt werden. Insbesondere bei schwerwiegenden Problemen mit Lehrenden trauen sich Studierende oder Promovierende insbesondere in Prüfungsphasen oft nicht, dagegen vorzugehen. Eine vertrauenswürdige Ombudsperson kann sie wirkungsvoll unterstützen“, erklärt Silvia Schön.