Antrag "Beschluss der Bremischen Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) gemäß Artikel 146 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 131a Absatz 3 Satz 1 der Bremischen Landesverfassung für das Haushaltsjahr 2023"

Bremen sieht sich vor finanziellen Herausforderungen durch die anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs. Ein Beschluss zur Anpassung des Haushaltsgesetzes für 2023 steht bevor, um den verschiedenen Notsituationen entgegenzutreten. Die Koalitionsfraktionen legen einen Antrag für das Haushaltsjahr 2023 vor, der sowohl die Abmilderung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie als auch Investitionen zur Bewältigung der Energie- und Klimakrise umfasst.

Der zuständige Abgeordnete ist Philipp Bruck. Der Antrag vom 15. Dezember 2023, Drucksache 21/97 S.


Der Antrag wurde in der Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) vom 20 Dezember beschlossen.