Antrag "Beschluss der Bremischen Bürgerschaft gemäß Artikel 131a Absatz 3 Satz 1 der Bremischen Landesverfassung für das Haushaltsjahr 2023"

Das Land Bremen steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund der fortwährenden Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs. Die Anpassung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2023 soll dazu dienen, den verschiedenen Notsituationen entgegenzuwirken. Die Koalitionsfraktionen bringen einen Antrag für das Haushaltsjahr 2023 ein, der Maßnahmen zur Linderung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sowie Investitionen zur Bewältigung der Energie- und Klimakrise umfasst.

Der zuständige Abgeordnete ist Philipp Bruck. Der Antrag vom 15. Dezember 2023, Drucksache 21/219.


Der Antrag wurde in der Bürgerschaft (Landtag) vom 20. Dezember 2023 beschlossen.