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Tierschutz ist für uns kein Lippenbekenntnis. Als erstes Bundesland hat Bremen mit grüner Regierungsbeteiligung das Verbandsklagerecht für TierschützerInnen eingeführt. Auch Tiere brauchen einen Anwalt, der für sie vor Gericht eintreten kann, wenn ihre Rechte mit Füßen getreten werden. Der Bund und das Land haben den Tierschutz in ihre Verfassungen geschrieben. Jetzt ist es im Bundesland Bremen erstmals möglich, gerichtlich prüfen zu lassen, ob die Verantwortlichen sich auch daran halten. Stellt das Gericht fest, dass eine Behörde bei ihren Entscheidungen gegen das geltende Tierschutzrecht verstoßen hat, muss sie das bei zukünftigen Entscheidungen zu Gunsten der Tiere berücksichtigen.
Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie ethisch vertretbar und unerlässlich sind. Mit der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz (Artikel 20a) hat das Verfassungsrang bekommen. Die Freiheit der Forschung muss nun gegen das Staatsziel Tierschutz abgewogen werden. Die Forschungsfreiheit ist für die Grünen ein hohes Gut, das Staatsziel Tierschutz aber auch. In dieser Abwägung sind die Affenversuche an der Bremer Universität aus unserer Sicht aus ethischen Gründen nicht vertretbar. Wir sind damit auf einer Linie mit dem Schweizer Bundesgericht, welches in einem ähnlichen Fall Affenversuche vor kurzem nicht genehmigt hat.