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Tierschutz ist für uns kein Lippenbekenntnis. Deshalb setzen wir Grünen uns z.B. konsequent gegen die Affenversuche an der Bremer Universität ein. Wir wollen außerdem dafür sorgen, dass Zirkusse mit Tiger, Elefant & Co. künftig nicht mehr auf öffentlichen Plätzen in Bremen auftreten dürfen. Einen entsprechenden Antrag hat die Bürgerschaft auf grüne Initiative beschlossen.
Zwar hat auch der Bundesrat längst ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen gefordert. Doch die schwarz-gelbe Bundesregierung weigert sich bis heute, das Verbot in Gesetzesform zu gießen. Wir Grünen meinen: Tiere sind nicht dafür da, uns Menschen zur Belustigung zu dienen. Eine artgerechte Wildtierhaltung ist im Zirkus nicht möglich, wie auch die Bundestierärztekammer betont. Die Enge der Käfige und der generelle Bewegungsmangel verursachen großen Stress. Ein Löwe durchstreift in freier Wildbahn ein Quartier von bis zu 400 Quadratkilometern, die wenigen Quadratmeter in einem Transportkäfig sind da kein Ersatz. Auch die Dressur im Zirkus lässt am artgerechten Umgang zweifeln: Ein Elefant würde in freier Wildbahn nie einen Kopfstand machen. Deshalb soll Bremen dem Beispiel anderer Städte wie Heidelberg und Köln folgen und das Auftreten von Zirkussen mit Wildtieren auf öffentlichen Plätzen verhindern. Der Zirkus als Kulturgut kann auch ohne Wildtiere erhalten bleiben, wie etwa der 'Cirque du Soleil' unter Beweis stellt.
Wir treten weiterhin gegen die Affenversuche an der Uni Bremen ein. Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie ethisch vertretbar und unerlässlich sind. Mit der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz (Artikel 20a) hat das Verfassungsrang bekommen. Die Freiheit der Forschung muss nun gegen das Staatsziel Tierschutz abgewogen werden. Die Forschungsfreiheit ist für die Grünen ein hohes Gut, das Staatsziel Tierschutz aber auch. In dieser Abwägung sind die Affenversuche an der Bremer Universität aus unserer Sicht aus ethischen Gründen nicht vertretbar. Wir sind damit auf einer Linie mit dem Schweizer Bundesgericht, welches in einem ähnlichen Fall Affenversuche nicht genehmigt hat.
Uns ist Tierschutz ein wichtiges Anliegen. Deshalb hat Bremen mit grüner Regierungsbeteiligung als erstes Bundesland das Verbandsklagerecht für TierschützerInnen eingeführt. Auch Tiere brauchen einen Anwalt, der für sie vor Gericht eintreten kann, wenn ihre Rechte mit Füßen getreten werden. Der Bund und das Land haben den Tierschutz in ihre Verfassungen geschrieben. Jetzt ist es im Bundesland Bremen erstmals möglich, gerichtlich prüfen zu lassen, ob die Verantwortlichen sich auch daran halten. Stellt das Gericht fest, dass eine Behörde bei ihren Entscheidungen gegen das geltende Tierschutzrecht verstoßen hat, muss sie das bei zukünftigen Entscheidungen zu Gunsten der Tiere berücksichtigen.
